Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Sekundarschule oder Gesamtschule – Eltern wollen ergebnisoffene Befragung

By admin at 11:10 am on Friday, November 25, 2011

Der Hochsauerlandkreis ist schon etwas Besonderes. Er leistet sich die Besonderheit der Nichtexistenz – der Nichtexistenz von Gesamtschulen. Im ganzen großen Kreisgebiet gibt es keine einzige. Das ist unter den 53 Landkreisen und kreisfreien Städten in NRW in nur 2 weiteren Kreisen noch der Fall.

Das Nachrichtenportal „www.dorfinfo.de“ veröffentlichte am 24.11.11 eine bemerkenswerte Meldung. Kaum zu glauben aber anscheinend wahr: In Arnsberg gibt es eine Elterninitiative. Sie fordert von der Stadt eine ergebnisoffene Abfrage bzgl. der Einrichtung einer Gesamt- oder Sekundarschule! Unglaublich!

Kaum zu glauben, dass nicht nur Arnsberg, sondern auch manch andere Kommune im HSK, wie z.B. die Stadt Meschede, den Eltern eine Entscheidung über die beiden neuen Schulformen eigentlich nicht überlassen möchte. Viele Entscheidungsträger in den Ratsfraktionen trauern vermutlich um das Auslaufmodell „Hauptschule“ und protegieren jetzt lieber das ihrer Meinung nach kleinere Übel „Sekundarschule“? Bei der Sichtweise bedeutet die Sekundarschule vielleicht weniger Gefahr für das altehrwürdige Gymnasium? Im Gegensatz zur Gesamtschule steht die Sekundarschule nicht in direkter Konkurrenz zum Gymnasium.

Die „aufständischen“ Mütter und Väter in Arnsberg scheinen nicht sonderlich begeistert zu sein über die gerade anlaufende Befragung, bei der die Eltern der Dritt- und Viertklässler per Elternbrief von der Stadt über die geplante Sekundarschule informiert werden. Sie stellen in ihrer Pressemitteilung bei „dorfinfo“ klar:

„Als Elterninitiative für eine Gesamtschule in Arnsberg möchten wir dazu feststellen, dass es in NRW derzeit zwei integrative Schulformen gibt, die in Arnsberg noch nicht angeboten werden. Das ist zum einen die Gesamtschule. Eine Schule die alle Schulabschlüsse anbietet und jeden Schüler darin unterstützt, den für ihn bestmöglichen Abschluss zu erreichen. Es gibt sie in NRW 231-fach und landesweit wird bereits jedes 4. Grundschulkind dort angemeldet.
Zum anderen gibt es die Sekundarschule, die erst kürzlich dem sogenannten “Schulkonsens” entsprungen ist. Sie ist im Wesentlichen ein Zusammenschluss aus Haupt- und Realschule. Es fehlt ihr die gymnasiale Oberstufe.
Würde die Stadt nun unter den Eltern der Grundschüler eine ergebnisoffene Abfrage starten, welche dieser beiden Schulformen die Eltern für ihre Kinder wünschen, fiele das Ergebnis vermutlich eindeutig für die Gesamtschule aus. So war es jedenfalls im benachbarten Menden, wo eine solche Abfrage dazu führte, dass die Sekundarschule mit 160:31 bei den Viertklässlern und 174:33 bei den Drittklässlern durchfiel.
Die nun laufende Pseudobefragung der Eltern durch die Stadt Arnsberg dient ganz offensichtlich nicht der Erforschung des Elternwillens, sondern sie hat eine reine Alibifunktion. Die Abfrage, ob sich die Eltern “unabhängig von den Empfehlungen zur weiteren Schullaufbahn für die neue Sekundarschule mit ihren Möglichkeiten für die Kinder” interessieren, ist wenig sinnvoll, denn das Ergebnis wird in alle Richtungen interpretierbar sein. Die Errichtung mindestens einer Sekundarschule in Arnsberg ist doch in bewährter Hinterzimmerkungelei der bekannten Akteure längst beschlossen. Eine Schulentwicklungsplanung, so völlig am Willen der Eltern vorbei, darf es unserer Meinung nach in Arnsberg jedoch nicht geben. Wir möchten durchsetzen, dass auch in Arnsberg die schulischen Angebote aller Schulformen unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können.
Als Elterninitiative fordern wir daher die Eltern aller Arnsberger Grundschul- und Vorschulkinder nun dazu auf, ihr Interesse an der Errichtung einer Gesamtschule in Arnsberg mit ihrer Unterschrift zu bekunden. Entsprechende Listen können per E-Mail an
gesamtschule-arnsberg@gmx.de angefordert werden.“

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) regte übrigens schon 2008 beim Landrat eine „Befragung der Eltern der Schülerinnen und Schüler der ersten drei Grundschulklassen, nach dem Wunsch und dem Bedarf der Einrichtung ein oder mehrerer Gesamtschulen im Kreisgebiet“ an. Bei der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 12.11.2008 fassten die Bürgermeister den Beschluss, den Antrag der SBL abzulehnen.
Siehe: http://sbl-fraktion.de/?p=445
und: http://sbl-fraktion.de/?s=gesamtschule&paged=2

Die SBL wünscht der Elterninitiative in Arnsberg viel Erfolg und hofft, dass ihr Engagement Schule macht in Meschede und im ganzen Hochsauerlandkreis!

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Gegen Sekundarschule – Pro Gesamtschule …

By admin at 12:04 am on Saturday, October 29, 2011

… entschieden sich die Eltern in Menden.

Nachfolgend die von der Stadt Menden veröffentlichten Ergebnisse der Elternbefragung zur Errichtung einer Gesamt- und einer Sekundarschule:

„Insgesamt wurden 1016 Fragebögen versandt. 607 Erziehungsberechtigte haben sich an der Umfrage beteiligt. Dies entspricht einer Quote von 59,7%.

Für die Prüfung des Bedürfnisses zur Errichtung der Schulen sind in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg die Stimmen zu berücksichtigen, die für ‘ganz bestimmt’ bzw. ‘eher ja’ votiert haben.

Nach der Erhebung bei den Eltern des vierten Schuljahres, deren Kinder für eine Einschulung in die Gesamtschule zum 01.08.2012 in Frage kämen, haben insgesamt 160 Eltern (78 ganz bestimmt, 82 eher ja) ihr Votum für die neue Schule abgegeben. Das entspricht einer Quote von 52,1 %.

Diese Quote rechtfertigt die Errichtung einer Gesamtschule zum kommenden Schuljahr und dokumentiert das Interesse der Eltern an dieser Schulform. Auch bei den Eltern der Schülerinnen und Schüler der jetzigen dritten Schuljahre wird diese zu erwartende Nachfrage ausdrücklich bestätigt (63,2 %).

Die Errichtung einer Sekundarschule zum Schuljahr 2012/2013 ist nicht möglich, da diese nur von 10,2 % der Eltern der Viertklässler und 12,1 % der Drittklässler favorisiert wird.“

Ticken Uhren und Menschen und in Menden anders als bei uns im Hochsauerlandkreis?
Im HSK hatte die SBL bereits vor 3 Jahren eine Elternbefragung für die Kinder der 3. und 4. Schuljahre vorgeschlagen – und traf auf den geschlossenen Widerstand von CDU, SPD(!) und FDP.

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Bildungs- und Teilhabepaket – HSK überträgt Aufgaben an die Gemeinden

By admin at 8:13 pm on Monday, August 22, 2011

In der Kreistagssitzung am 14.10.2011 soll darüber entschieden werden, ob der Hochsauerlandkreis seine Aufgaben zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets an die Städte und Gemeinden delegiert. Lediglich die Durchführung von Widerspruchsverfahren, Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und vor den Sozialgerichten und die Organisation von fachlichen Austauschen sollen dem HSK vorbehalten bleiben.

Laut Verwaltungsvorlage 8/438 soll der Dringlichkeitsbescheid dem Kreistag in seiner Sitzung am 14.10.2011 zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Änderungsverordnung wurde demnach am 25.07.2011 verkündet und tritt zum 01.01.2011 – rückwirkend – in Kraft.

Welche Erfahrungen wurden in den letzten Monaten mit dem Bildungs- und Teilhabepaket gemacht? Im Mai 2011 war klar, es lief – erwartungsgemäß – nicht so super. Der bürokratische Wust ist offenbar sehr groß. Die Förderung kam also gerade bei denen, die es besonders nötig haben, nicht an. Daraufhin verlängerte die Bundesregierung die Frist für
rückwirkende Anträge bis zum 30.06.2011.

Im August 2011 reagierte die NRW-Landesregierung mit einer neuen Arbeitshilfe für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
„Damit möglichst viele Familien ihnen zustehende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder erhalten, stellt Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider den Kommunen und Jobcentern eine neue Arbeitshilfe zur Verfügung. Die Jobcenter oder die zuständigen Ämter in den Kreisen und kreisfreien Städten sind für die Umsetzung des Pakets zuständig. Der aktualisierte Leitfaden greift nicht nur, wie bisher, die Umsetzung des Pakets für Familien mit SGB-II-Bezug auf. Enthalten sind jetzt auch anspruchsberechtigte Bezieher von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld. Insgesamt können in Nordrhein-Westfalen nach vorliegenden Zahlen für 792.677 Kinder und Jugendliche Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geltend gemacht werden.“
Die neue Arbeitshilfe orientiere sich an den tatsächlichen Problemen, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums, und liefere deshalb Hinweise für eine einfache und unbürokratische Umsetzung vor Ort. Ausdrücklich werde in der Arbeitshilfe auch darauf hingewiesen, dass alle Kinder aus Asylbewerberfamilien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können. Bisher galt dies nur für Kinder aus Asylbewerberfamilien, die länger als 48 Monate in Deutschland waren.

Weitere Infos zu der neuen Arbeitshilfe sind abrufbar unter www.mais.nrw.de

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Auf zur Sekundarschule – auch im HSK?

By admin at 9:30 am on Wednesday, July 20, 2011

Was im HSK bishe nicht möglich war, ist gestern in der Landespolitik gelungen: Es gibt Fortschritte in der Schullandschaft der Sekundarstufe I. Wir dokumentieren im Folgenden Auszüge aus dem von CDU, SPD und Grünen verabredeten Schulkonsens, der gleichzeitig Planungssicherheit für mehr als ein Jahrzehnt bietet. Es wäre sehr erfreulich, wenn sich nun auch in den Gemeinden des HSK Aufbruchstimmung ergeben würde!!

“Der Schülerrückgang und das veränderte Elternwahlverhalten zwingen zu Veränderungen der Schulstruktur. Trotz guter Arbeit wird die Hauptschule vielfach nicht mehr angenommen. Sie spiegelt daher den Verfassungsanspruch nicht mehr wider. Die Hauptschulgarantie der Verfassung wird daher gestrichen. Stattdessen wird eingefügt: “Das Land gewährleistet in allen Landesteilen ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs-und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst.” Von Landesseite wird keine Schulform abgeschafft.

Das Schulangebot in NRW soll zukünftig bestehen aus:
• Grundschule
• Gymnasium
• Realschule
• Hauptschule
• Sekundarschule
• Gesamtschule
• Berufskollegs mit allgemeinbildenden und berufsbildenden Bildungsgängen
• Weiterbildungskollegs sowie
• Förderschulen, soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind.

Eckpunkte der neu zu schaffenden Sekundarschule sind:
• Als Schule der Sekundarstufe I umfasst sie die Jahrgänge 5 bis 10.
• Sie ist mindestens dreizügig. Horizontale Teilstandortbildungen sind möglich. Bei vertikalen Lösungen kann der Teilstandort einer mindestens dreizügigen Stammschule zweizügig geführt werden, wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot einer Gemeinde gesichert wird. Weitere Ausnahmen bei vertikalen Lösungen sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn das fachliche Angebot und die Qualitätsstandards nicht eingeschränkt werden.
• Der – in der Regel 9-jährige – Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert. Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, ist eine Gesamtschule zu gründen, für deren Errichtungsgröße der Wert 25 Kinder pro Klasse gilt.
• Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Die neu zu entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen der Gesamtschule und der Realschule. Dadurch werden auch gymnasiale Standards gesichert.
• In den Jahrgängen 5 und 6 wird gemeinschaftlich und differenzierend zusammen gelernt, um der Vielfalt der Talente und Begabungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
• Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage des Beschlusses des Schulträgers unter enger Beteiligung der Schulkonferenz integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
• Die zweite Fremdsprache im 6. Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot einer zweiten Fremdsprache ab Jahrgang 8 sichert die Anschlussfähigkeit für das Abitur.
• Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 25.
• Die Lehrkräfte unterrichten 25,5 Lehrerwochenstunden.
• Die Sekundarschule wird in der Regel als Ganztagsschule geführt, und zwar mit einem Zuschlag von 20 Prozent.

Die Gründung einer Sekundarschule, die in der Regel aus der Zusammenführung verschiedener Schulformen erfolgt, ist möglich, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht (Schülerzahlentwicklung und Befragung der Grundschuleltern). Sekundarschulen können auch durch den Zusammenschluss von Schulen benachbarter Schulträger entstehen. Die Sekundarschule wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der Schulkonferenzen und in Abstimmung mit ggf. betroffenen benachbarten kommunalen Schulträgern beschlossen. Die Regelungen zur Findung eines regionalen Konsenses orientieren sich am Modell des Städte-und Gemeindebundes NRW. Die kommunalen Schulträger und die Träger von privaten Ersatzschulen informieren sich gegenseitig über ihre Planung.

Diese Leitlinien bilden die Grundlagen für eine gemeinsame Schulgesetznovelle der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sie werden für den Zeitraum bis 2023 verabredet und nicht einseitig aufgekündigt.”

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Die unvollendete …

By admin at 9:47 am on Saturday, May 28, 2011

… Schulentwicklung im HSK

Zur Diskussion über das Thema „Zukunft der Schulen im ländlichen Raum“ am 27.05.2011 im Kreishaus in Meschede waren u.a. Landesschulministerin Löhrmann und die SPD-Bildungsexpertin Stotz MdL sowie der Bildungsforscher Rösner gekommen.

Die Veranstaltung war mehr als 150 TeilnermerInnen gut besucht (u.a. von vielen Lehrerinnen und Lehrern aus verschiedenen Orten im HSK). Dem Moderator Dr. Karsten Rudolph, SPD-Unterbezirksvorsitzender, gelang es, das kontroverse Thema mit einem Schuss Heiterkeit „rüber zu bringen“.

Schulministerin Löhrmann sagte zu Beginn ihres einführenden Referats klipp und klar, durch die Vorgängerregierung seien 5 Jahre Schulpolitik verloren gegangen. Die gute Entwicklung der SchülerInnen solle im Mittelpunkt stehen. Das Wohl der Gesellschaft sei eng verbunden mit der Entwicklung der Bildung. Der Aufstieg der Kinder dürfe nicht weiter vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Die pädagogische Arbeit müsse zu den Kindern passen. Es dürfe nicht so sein, dass, was nicht passt, passend gemacht wird. Es müsse umgekehrt sein. Sie forderte eine andere Schulkultur und: „Über den Tellerrand gucken!“

Der Bildungsexperte Dr. Rösner wurde sehr konkret und erklärte, das Potential der Hauptschule sei erschöpft. In Meschede verlor die Hauptschule 21 % SchülerInnen, die Realschule 20 %, das Gymnasium 5 % und er fragte, wo hier die Verbundschulen mit gymnasialen Standards wären. Dr. Rösner sprach sich für eine Elternbefragung aus (genau das fordert ja die Sauerländer Bürgerliste (SBL) schon seit Jahren).

Die NRW-Landtagsabgeordnete und ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin von Lippstadt, Marlies Stotz, malte düstere Zahlen an die fiktive Wand. Bis 2019 würden sich die Schülerzahlen im Hochsauerlandkreis um 26 % reduzieren. Das bedeute auch einen Druck auf die Wirtschaftsregion HSK. Unzureichende Bildung ziehe eine gigantischen Zahl Transferleistungen nach sich. Noch eine nachdenklich stimmende Aussage der MdL aus Lippstadt über die Schulentwicklung in NRW: „Über 11.000 Kinder fanden in diesem Jahr keinen Platz in der Gesamtschule.“

Frau Bartsch erläuterte in ihrer Funktion als Vertreterin der Stadt Meschede die Schullandschaft in der Kreisstadt. 4.500 Kinder besuchten in Meschede die Schulen. Die Stadt sei bestens auf die Demographie vorbereitet, auch Dank der Unterstützung von Dr. Rösner. Der Rat setze auf Bildung als oberste Priorität. Es seien Schulentwicklungspläne erarbeitet worden. Auf neue Situationen sei Meschede vorbereitet. Die Maßnahmen wären immer einstimmig und friedfertig im Rast beschlossen worden. Frau Bartsch stellte dann die Prognose-Zahlen im Vergleich zu den tatsächlichen Zahlen wie folgt vor:

Prognose Hauptschule: 104 SchülerInnen tatsächlich: 89 SchülerInnen
Prognose (städtische) Realschule: 94 tatsächlich: 102
Prognose (städtisches) Gymnasium 103 tatsächlich: 123

Es schloss sich eine Diskussionsrunde mit zahlreichen Wortmeldungen verschiedener Lehrerinnen und Lehrer an.

Der Lehrer eines Arnsberger Berufskollegs brachte zuzüglich zum Thema Inklusion noch einen weiteren Aspekt ins Gespräch ein. Er vermisse Sozialarbeiter und Psychologen an den Schulen. Vor langer Zeit wäre ein entsprechender Antrag im HSK-Schulausschuss gestellt worden. Doch Sozialarbeiter würden vom Land nicht bezahlt.

Ein anderer Diskussionsteilnehmer fragte kritisch nach, warum man in NRW das viergliedrige Schulsystem eingeführt habe und es nicht bei der Dreigliedrigkeit belassen habe, wobei er mit „Vier“ nicht etwa die Förderschule, sondern die Gesamtschule meinte. Die Schulministerin wies in ihrer Antwort darauf hin, dass die Gesamtschule keine eigene Schulform darstelle, sondern die anderen 3 Schulformen zusammenfasse. Zwei Drittel der Abiturienten an den Gesamtschulen (mit Zentralabitur, wie in den Gymnasien!) hätten von der Grundschule keine Empfehlung für den Übergang zum Gymnasium gehabt.
Außerdem fand der Herr, ein Vergleich der Ministerin sei unangebracht, der Vergleich Deutschland – Finnland. Die Zahl der MigrantInnen wäre dort längst nicht so hoch wie in Deutschland.

Eine Lehrerin aus Arnsberg fragte, wieso zukünftig alle Hauptschulen in Meschede katholische Hauptschulen sind. Wer keine katholische Schule besuchen wolle, müsse 10 km weiter fahren.

Ministerin Löhrmann sagte u.a. dazu, Finnland hätte eine andere Haltung. Dort sei jedes Kind willkommen. „Hoffnungslose Fälle können wir uns nicht leisten!“ Sie betonte, die Landesregierung wolle keine absolutistischen Ansätze. „Der Elternwille zählt!“. Die Kommunalpolitiker entscheiden!“ (Bemerkung der SBL: Wenn sie denn mal gefragt würden, die Eltern!)
Die Ministerin ging dann auf das Thema „Inklusion“ ein. Inklusion sei eine Jahrhunderaufgabe. Der Plan würde auf Landesebene ausgearbeitet. „Wir brauchen multiprofessionelle Teams!“

Dr. Rösner berichtete (für den der es nicht wusste) Erstaunliches. Nur drei Kreise in NRW hätten keine Gesamtschule. Zu denen gehören außer dem HSK Höxter und Olpe. Sinngemäß meinte Dr. Rösner, da nütze es wohl auch nicht, günstige Baugebiete auszuweisen. Eltern fragten attraktive Bildungsangebote nach. Wo die nicht vorhanden seien, gebe es keine Anreize für junge Familien. Bildung sei mittlerweile kein weicher, sondern ein harter Standortfaktor. Die NRW-Zahlen seien sehr bedrückend was den Übergang zu höherer Bildung betrifft. Des Weiteren machte Herrn Rösner an Beispielen deutlich, dass die Zukunft nicht in einer Verbundschule liegen könne. Dort wo sie eingerichtet wurden, stünden sie meist schon wieder vor dem Aus, wie z.B. in Langenberg. Da wünschten die Bürgermeister jetzt Gemeinschaftsschulen.

Das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos erinnerte daran, dass SPD und Grüne im Kreistag des HSK offenbar an einer gemeindeübergreifenden Schulplanung nicht sonderlich interessiert gewesen sind. Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?s=gemeinschaftsschule

Eine Lehrerin aus Olsberg erwartet nicht, dass Eltern zu einer Infoveranstaltung kommen und fragte in die Runde: „Wie komme ich zu einem unverfälschten Meinungsbild der Eltern?“

Einer ihrer Berufskollegen aus Arnsberg geht davon aus, dass 12 % der SchülerInnen nicht ausbildungsfähig sind und fragte: „Was wird aus den Rückläufen?“ Er beklagte dann die Unfähigkeit der Schüler z.B. in Mathe und Deutsch.

Ein Realschullehrer aus Meschede ging auf die Übergangsquote zum Gymnasium ein. In Meschede liege sie bei 30 %, in größeren Städten bei 50 %.

Ein ehemaligen SPD-Kreistagsmitglied reagierte auf die Aussage des SBL-Kreistagsmitglieds mit der Bemerkung, er wolle sich vom HSK nicht vorschreiben lassen, was wir in der Stadt machen sollen. (Das hatte die SBL mit ihren Anträgen und Anfragen zur Schulentwicklung auch gar nicht beabsichtigt. Die SBL wünscht, wie Ministerin Löhrmann und Dr. Rösner, eine Elternbefragung und zwar für den gesamten Hochsauerlandkreis, und die Verpflichtung der Städte und Gemeinden zur gemeinsamen Planung! Der Kreis als Koordinator, nicht als „Vorschreiber“!)

Ein Lehrer aus Schmallenberg kam auf „Demographie“ zu sprechen. Es schmecke ihm nicht, dass die Demographie über Eingliedrigkeit oder Dreigliedrigkeit entscheide. Warum sollte Schmallenberg ein Monstrum Gemeinschaftsschule einrichten, fragte er.

MdL Stotz gab zu Bedenken, jedes Jahr verließen in Deutschland über 600.000 Kinder die Schule ohne Abschluss. Unser System sei an Defiziten orientiert. „Wir gucken, was das Kind nicht kann. Wir organisieren zu früh die Bildungsläufe.“ Bis zu 40 % der Prognosen seien falsch.

Dr. Rösner ging noch einmal auf die Elternbefragungen ein. Die Stadt mache die Befragungen und kommuniziere sie. Der Fragebogen zur Gemeinschaftsschule stünde im Netz. Zu den „Rückläufern“ erwähnte Herr Rösner, die Sitzenbleiberquote liege bei höheren Übergangsquoten zu besseren Bildungsabschlüssen sogar niedriger. Also, je mehr Kindern bessere Bildungsabschlüssen ermöglicht werden, desto geringer ist die Sitzenbleiberquote. Er machte in die Schmallenberger Richtung auch deutlich, dass eine dreigliedrige Gemeinschaftsschule nicht monströser ist als ein Gymnasium.

Resümee: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Oder: Wer nicht bereit ist, in der Schulentwicklung neue Wege zu gehen verliert … Menschen!

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Bildungspaket 2011 – Fragen der SBL sollen im Ausschuss beantwortet werden

By admin at 8:21 pm on Friday, May 20, 2011

Rückwirkend zum 1. Januar 2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen (Hartz IV) Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, die Leistungen werden von ihren Eltern beantragt. Die Frist für rückwirkende Anträge ist mittlerweile auf den 30. Juni 2011
verlängert worden.

Die praktische Umsetzung des Gesetzes obliegt dem Hochsauerlandkreis. Laut Medienberichten ist diese Aufgabe für die lokalen Verwaltungen nicht einfach und problemlos. Theorie und Praxis klaffen wie bei vielen Gesetzen auseinander.

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) fragte deshalb am 03.05.2011 bei der Kreisverwaltung nach, wie die Umsetzung des Bildungspakets klappt. U.a. möchte er erfahren, wie viele Anträge bisher eingegangen und wie viele bewilligt worden sind. Am 09.05.2011 antwortete die Verwaltung, die Fragen der SBL würden in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 08.06.2011 entsprechende Berücksichtigung finden.

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Wie sind die Erfahrungen mit der Umsetzung des Bildungspakets im HSK?

By admin at 7:44 am on Sunday, May 8, 2011

Offensichtlich ist das eingetreten, was viele Skeptiker befürchtet haben: Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung erweist sich als äußerst schwierig. Bisher haben laut Pressemeldungen auch in Südwestfalen nur wenige Anspruchsberechtigte den Kampf mit den bürokratischen Hürden des Gesetzes aufgenommen. Die Förderung kommt also bei den Kindern, die sie am nötigsten haben, nicht an. Ministerin von der Leyen reagierte inzwischen mit einer Fristverlängerung bis

Ende Juni 2011

für die rückwirkende Antragsstellung auf Zuschüsse und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ab Januar 2011.

Auf den Internetseiten des Hochsauerlandkreises steht allerdings heute (am 08.05.2011) immer noch:

„Das Bildungspaket gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2011. Auch Leistungen, die schon in Anspruch genommen wurden, können erstattet werden, dann muss von Ihnen jedoch bis zum 30. April 2011 ein Antrag gestellt werden.“

Auf telefonische Nachfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) antwortete eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung am 03.05., die Angabe „30. April“ resultiere daraus, dass dem HSK zu den verlängerten Antragsfristen noch nichts Offizielles von der Bundesregierung vorliege…

Nichts desto trotz sollten alle Betroffenen wissen, die Frist für rückwirkende Anträge auf Zuschüsse und Leistungen ist vom 30. April 2011 auf den 30. Juni 2011 verlängert worden!

Weitere Infos gibt es beispielsweise unter:

www.hochsauerlandkreis.de

Die Sauerländer Bürgerliste nimmt nun die zahlreichen Presseberichte über den Fehlstart des
Bundesgesetzes zum Bildungs- und Teilhabepaket zum Anlass, sich schriftlich beim Hochsauerlandkreis nach der Umsetzung vor Ort zu erkundigen. Die SBL fragt nach, wie hoch die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen im HSK sind und wie viele Anträge bisher eingegangen und wie viele bewilligt wurden. Außerdem möchte die SBL in Erfahrung bringen, wie viele und welche Leistungen bisher gewährt wurden und wie hoch die Ausgaben dafür sind, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung für diese Aufgabe zur Verfügung stehen, in welcher Form (außer auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises) die Anspruchsberechtigten auf ihren Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket hingewiesen werden und welche praktische Unterstützung sie seitens der Kreisverwaltung erhalten und ob weitergehende Informationen der Öffentlichkeit geplant sind.

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Geschwindigkeit ist keine Hexerei …

By admin at 4:07 pm on Tuesday, March 22, 2011

… jedenfalls nicht im Kreis Unna.

Rückwirkend zum 01.01.2011 trat bundesweit das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft.
Laut einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung Unna vom 18. März 2011 setzt der Kreis den Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket
für 20.000 junge Menschen um:

Kreis Unna. (PK) Mit dem vom Bund beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket haben im Kreis Unna rund 20.000 Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Bildung, auf Förderung und auf soziale Integration. Die Kreisverwaltung Unna kümmert sich derzeit darum, dass sie zu ihrem Recht kommen. In Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und dem Jobcenter Kreis Unna koordiniert und organisiert die Kreisverwaltung die Umsetzung des Förderpakets. “Der Grundsatz für die Antragstellung lautet: Möglichst einfach, möglichst wohnortnah, möglichst aus einer Hand”, unterstrich Landrat Michael Makiolla, denn: “hier im Kreis läuft die Akte und nicht der Bürger”.

Dieser Leitsatz von 2005 bei der Umsetzung der Hartz-IV-Reform werde auch 2011 für das Bildungs- und Teilhabepaket gelten. … “Wir wollen aber nicht warten, bis das Land NRW eine Zuständigkeitsregelung trifft. Deshalb können Anträge schon bei den örtlichen Wohngeldstellen, in den Bürgerämtern und/oder Sozialämtern gestellt werden. Von dort werden sie an die endgültig zuständige Stelle weiter geleitet”, erläutert der Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales beim Kreis Unna.

Wie weit ist der Hochsauerlandkreis mit der Umsetzung des Bildungspakets?

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte am 22.02.2011 beim Landrat nachgefragt. Wie wir ja schon berichteten, antwortete die Kreisverwaltung am 07.03.2011, der HSK hätte in seiner Eigenschaft als Schulträger noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ an den Berufskollegs und Förderschulen ergriffen, da die Gesetzesänderungen erst am 25.02.2011 endgültig beschlossen werden und noch Verfahrensfragen zu klären sind. Bisher hat der Hochsauerlandkreis eine Abfrage bei allen Schulen durchgeführt. Dabei ging es um die Kosten des Mittagessens, die Angebote der Lernförderung und deren Kosten sowie über Frequenz und Kosten der eintägigen Schulausflüge. Weiter ist aus der Antwort des HSK ersichtlich, dass nicht alle kreiseigenen Schulen eine Mittagsverpflegung anbieten. Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL) fragen sich, ob es im Hochsauerlandkreis gelingt, allen Kindern und Jugendlichen so zügig und unbürokratisch, wie es der Kreis Unna plant, den gesetzlichen Anspruch auf Bildung und Teilhabe zukommen zu lassen. Hoffen wir, dass auch bei uns „die Akte läuft“!

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Fragen zum „Bildungspaket“ …

By admin at 2:24 am on Sunday, March 20, 2011

… stellte Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) der Kreisverwaltung.

Denn der Hochsauerlandkreis ist als Träger etlicher kreiseigener Schulen zuständig für die Umsetzung des Gesetzes, das rückwirkend zum 01.01.11 in Kraft getreten ist.

Was soll das „Bildungspaket“ bringen? Vereinfacht könnte man sagen, nicht allzu üppig bemessene finanzielle und Sach-Leistungen für Kinder aus einkommensarmen Haushalten. Im politischen Jargon nennt sich das: „Rechtsanspruch auf Teilhabe“. Und ganz praktisch sollen Kinder z.B. an gemeinschaftlichen Mittagessen in Schulen und Kitas und an Schulausflügen teilnehmen können, bei Sport- und Musikvereinen mitmachen und Zuschüsse für Schulbücher oder für Nachhilfeunterricht erhalten.

Wer ist anspruchsberechtigt? Es sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. 2,5 Millionen Kinder in Deutschland sollen diese Kriterien erfüllen!!!

Um welche Beträge handelt es sich? Pro Schuljahr sind es 100 Euro für den Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr. 10 Euro im Monat sind für Sport, Kultur und Freizeit vorgesehen, und es gibt einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung. Die Eltern müssen allerdings jeweils einen Euro pro Essen selbst dazu tun.

Und was antwortete die Kreisverwaltung? Der Hochsauerlandkreis schrieb u.a. am 07.03.2011 auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL), der Kreis hätte in seiner Eigenschaft als Schulträger bisher noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ an den Berufskollegs und Förderkollegs ergriffen. Es sei aber eine Abfrage über das Angebot und die Kosten einer Mittagsverpflegung, Angebote der Lernförderung und der Kosten der eintägigen Schulausflüge durchgeführt worden.

Wo wird ein gemeinsames Schulmittagessen angeboten? Nicht überall! Das geht auch aus dem Schreiben der Kreisverwaltung hervor. Da heißt es, in den kreiseigenen Schulen würde lediglich in den Förderschulen mit Ganztagsbetrieb eine durch die Schule organisierte Mittagsverpflegung angeboten und zwar in der Franziskusschule und der Roman-Herzog-Schule
in Brilon, der Brüder-Grimm-Schule in Eslohe und der Franz-Koch-Schule in Arnsberg. Es werde derzeit keine Notwendigkeit gesehen, an den übrigen Förderschulen eine Mittagsverpflegung anzubieten, da die Schüler dort nur bis zum Mittag unterrichtet würden. Ohne Mittagsangebot sind demnach also die Friedrich-Georg-Daumer-Schule in Brilon, die Ruth-Cohn-Schule in Arnsberg und die Martins-Schule in Schmallenberg. An den Berufskollegs stünden den in der Regel erwachsenen Schülern über die dort vorhandenen Kioske und Cafeterien ausreichend Gelegenheiten zur Mittagsverpflegung zur Verfügung. (Der HSK ist Träger von 6 Berufskollegs.)

Was ist mit der rückwirkenden Leistungsgewährung? „Dazu können ausnahmsweise auch rückwirkende Anträge gestellt werden, sofern tatsächlich Aufwendungen entstanden sind und nachgewiesen werden können“, steht in der Antwort des Hochsauerlandkreises.

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wie bisher?

By admin at 11:36 pm on Tuesday, March 15, 2011

Die Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten im Hochsauerlandkreis, bestehend aus dem Landrat und den Bürgermeistern der zwölf Städte und Gemeinden … befürwortet, dass die Schulentwicklungsplanung in den Städten und Gemeinden wie bisher vom Schulamt für den HSK begleitet werden soll“, heißt es in einer Pressemitteilung des Hochsauerlandkreises vom 15.03.2011.

Das ist der Widerspruch in sich. Entweder hält sich das Schulamt “wie bisher” aus der Schulentwicklungsplanung heraus, und jede Gemeinde plant nur für sich. Oder es gelingt endlich – wie seit Jahren von der SBL gefordert -, auch im HSK eine ortsübergreifende Schulentwicklungsplanung zu installieren. In vielen anderen Kreisen ist dies längst üblich. Im HSK wäre es wegen des besonders drastischen Rückgangs der Schülerzahl und der dünnen Siedlungsdichte dringend erforderlich.

Die Vielfalt der Schullandschaft im Kreisgebiet ist dürftig: Der HSK ist einer von nur 4 Kreisen in NRW, in denen es keine einzige Gesamtschule gibt. Und der HSK ist der einzige Kreis in Südwestfalen, in dem jetzt keine Gemeinschaftsschule eingerichtet wird.

Wir sind gespannt…

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Offizier wird Schulleiter

By admin at 9:45 pm on Wednesday, February 23, 2011

Heute tagte der Kreisausschuss. Die Sitzung war um 2 Tage vorgezogen worden. Das Hauptthema war die Bestätigung des neuen Schulleiters des Berufskollegs Arnsberg-Hüsten. Den von der Bezirksregierung vorgeschlagenen Kandidaten hatte die Schulkonferenz mit sehr großer Mehrheit (2 Ja- und 14 Nein-Stimmen) abgelehnt. Trotzdem schlug die Bezirksregierung diesen Kandidaten vom Berufskolleg Unna weiterhin vor und nicht den anderen Bewerber, den die Schulkonferenz bevorzugt hätte. Der Kreisausschuß hätte die Möglichkeit gehabt, den Vorschlag der Bezirksregierung mit Zwei-Drittel-Mehrheit abzulehnen.

Nach einer sehr knappen Vorstellung hatte der Kandidat große Probleme, die an ihn gestellten Fragen zu antworten. Einige vergaß er, einige beantwortete er anders als sie gestellt worden waren. Eindeutig war nur seine Antwort auf die Frage nach seiner Führungserfahrung: Er hätte an der Bundeswehrhochschule studiert, sei 15 Jahre bei der Bundeswehr gewesen und käme aus der Offizierslaufbahn.

Bewerbungsunterlagen waren den Kreisausschussmitgliedern übrigens nicht vorgelegt worden und wurden von den Ausschussmitgliedern auch nicht angefordert.

Das nicht überraschende Ergebnis: In geheimer Abstimmung votierte der Kreisausschuß mit 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen für den Kandidaten.

Damit trifft das Berufskolleg binnen kurzer Zeit der zweite heftige Schlag. Erst vor etwas mehr als einem halben Jahr wurden zwei vorher selbstdändige Berufskollegs gegen ihren Willen zu einer Schule zusammengelegt, nun bekommt die neue “große” Schule einen nicht erwünschten Schulleiter vorgesetzt. Vielleicht hängt ja das eine mit dem anderen zusammen?

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Überraschungspäckchen „Bildungspaket“

By admin at 12:52 pm on Wednesday, February 23, 2011

Nach viel Getöse und unzähligen Verhandlungsrunden ist nun vorerst die „Kuh vom Eis“. Glaubt man Arbeitsministerin von der Leyen einigten sich CDU und SPD auf „den Großen Wurf“. Vor allem Kinder sollen die Gewinner sein. Ein so genanntes „Bildungspaket“ schenkt ihnen im Monat 10,- Euro z.B. für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für den Musikunterricht. Zwei Euro Zuschuss soll es zum Mittagessen geben, aber nur da, wo an den Schulen eine tägliche Mittagsmahlzeit angeboten wird. Sie ahnen es, gemeint ist die „Hartz-IV-Reform“.

Wie wirkt sich das Gesetzeswerk denn nun aus?

Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) erkundigte sich am Dienstag schriftlich beim Landrat des Hochsauerlandkreises nach dem „Bildungspaket“.

Zunächst weist Kreistagsmitglied Loos darauf hin, dass laut Gesetz nur „Schülerinnen und Schüler, die an einer, in schulischer Verantwortung angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen“, die Kosten für das Mittagessen erstattet bekommen. Die Leistungen würden rückwirkend 01.01.2011 gewährt. Strittig gewesen sei bisher lediglich, ob auch für Wohngeldempfänger ein entsprechender Anspruch besteht. Voraussetzung sei in jedem Fall, dass die Mittagsverpflegung von der Schule organisiert wird. „Der Kreis ist als Schulträger und als Optionskommune in der Verantwortung“, schreibt das SBL-Kreistagsmitglied.

Reinhard Loos stellt folgende Fragen:

1. Welche Vorbereitungen hat der Kreis
a) als Schulträger
b) als Optionskommune
bisher getroffen, um eine zügige Umsetzung der “Bedarfe für Bildung und Teilhabe” zu gewährleisten?

2. In welchen kreiseigenen Schulen wird bisher keine Mittagsverpflegung angeboten?
Welche Maßnahmen sind geplant, dies ggf. zu ändern?

3. Welche Möglichkeiten bestehen für die rückwirkende Gewährung der Leistungen ab 01.01.2011?

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Gesamtschule boomt

By admin at 3:49 pm on Monday, February 21, 2011

Im benachbarten Lippstadt wurde zum 01.08.2010 eine Gesamtschule neu gegründet, nachdem engagierte Eltern den Widerstand der CDU überwanden. Gerade wurde das Anmeldeverfahren für das nächste Schuljahr 2011/2012 abgeschlossen: Für die 120 Plätze in der 2. Eingangsklasse in der Geschichte dieser Schule gab es 195 Anmeldungen! Das hätte für 6 oder 7 Parallelklassen gereicht, aber die neue Gesamtschule ist nur vierzügig.

Von den Anmeldungen kommen über 120 aus Lippstadt. Der Schulleiter hatte nun, wie er im Gespräch mit der Lokaözeitung “Der Patriot” sagte, die „unangenehme Aufgabe“ auszuwählen. Die Eltern der abgewiesenen Kinder sollen umgehend Bescheid bekommen, damit sie ihre Kinder an einer anderen weiterführenden Schule anmelden können – hier beginnt das Verfahren am heutigen Montag.

Von den Viertklässlern haben laut Montag 32 eine gymnasiale Empfehlung. Bei der Auswahl der Schüler werde aber der Notendurchschnitt stärker gewichtet als die Empfehlung der Lehrer. Denn, so der Schulleiter: „An der einen Schule erhält ein Kind mit einem Notendurchschnitt von 3,0 eine Empfehlung für die Hauptschule, woanders mit der gleichen Note eine fürs Gymnasium.“ Auswahlkriterien sind Geschwisterkinder, ausgewogenes Jungen-Mädchen-Verhältnis sowie Leistungsheterogenität.

Im ganzen HSK gibt es immer noch keine einzige Gesamtschule…

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Verabschiedet sich der HSK aus der Schulentwicklung?

By admin at 10:22 pm on Saturday, January 22, 2011

Am Freitag (21.01.2011) gab das Ministerium für Schule und Weiterbildung bekannt, dass in Nordrhein-Westfalen 17 Gemeinschaftsschulen zum nächsten Schuljahr im Sommer starten können. Ziel der Gemeinschaftsschule ist es, Bildungswege länger offen zu halten und mehr Schülerinnen und Schüler zu höheren Abschlüssen zu führen. Damit reagiert sie auf das veränderte Elternwahlverhalten und soll die Abhängigkeit des Bildungsaufstiegs von der sozialen Herkunft aufbrechen. Zugleich bietet die Gemeinschaftsschule den Kommunen bei zurückgehenden Schülerzahlen die Möglichkeit, ein wohnortnahes umfassendes Schulangebot unter Einbeziehung auch gymnasialer Standards vor Ort zu erhalten. Gerade für ländliche Regionen wie Südwestfalen stellt die Gemeinschaftsschule eine interessante Erweiterung des Schulangebots dar.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass jetzt in 4 von 5 Kreisen in Südwestfalen Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden. Genehmigt wurden sie u.a. in
• Burbach (Kreis Siegen)
• Finnentrop (Kreis Olpe)
• Lippetal (Kreis Soest)
• Neuenrade (Märkischer Kreis).

Der einzige Landkreis aus Südwestfalen ohne Gemeinschaftsschule ist der HSK. Er ist bereits einer von nur 5 Kreisen in NRW (von insgesamt 54), in dem es keine einzige Gesamtschule gibt. Damit sind bereits zwei wesentliche weiterführende Schulformen im flächengrößten Kreis NRW’s nicht vertreten! Dies liegt nicht am Schulministerium, denn aus dem HSK wurde kein einziger Antrag gestellt. Zukunftsweisende Schulentwicklungspolitik sieht anders aus… Erst recht gilt dies für ländliche Regionen, in denen stark sinkende Schülerzahlen Anlaß für neue Überlegungen sein müssen, um ein vielfältiges und ortsnahes Angebot von Schulabschlüssen zu ermöglichen.

Zu den grundlegenden Vorgaben für die Genehmigung von Anträgen für Gemeinschaftsschulen gehören:
• Die Gemeinschaftsschule entsteht in der Regel durch die Zusammenführung bestehender Schulen.
• Der Unterricht erfolgt in den Klassen 5 und 6 in integrierter Form.
• Für die 7. Klasse oder später entscheiden die Schulen, ob die Kinder weiter gemeinsam oder nach schulformspezifischen Bildungsgängen getrennt unterrichtet werden.
• In der Gemeinschaftsschule können alle für die Sekundarstufe I vorgesehenen Abschlüsse erreicht werden.
• Gemeinschaftsschulen bieten auch gymnasiale Standards an.
• Sie verfügen entweder über eine eigene gymnasiale Oberstufe oder sie kooperieren mit der Oberstufe einer anderen Gemeinschaftsschule, eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs, sodass Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sicher wissen, wo ihre Kinder bzw. sie selbst die allgemeine Hochschulreife erwerben können.
• Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule erwerben das Abitur nach 9 Jahren (G 9); bei herausragenden Leistungen ist nach der Sekundarstufe I der direkte Übergang in die Qualifikationsphase möglich.
• Für eine Gemeinschaftsschule sind vier Parallelklassen pro Jahrgang wünschenswert, mindestens erforderlich sind drei Parallelklassen.
• Bei der Errichtung ist eine Mindestklassengröße von 23 Schülerinnen und Schülern vorgesehen. Der Klassenfrequenzhöchstwert beträgt für die integrative Form 25; in der kooperativen Form ab Klasse 7 zur Erreichung vertretbarer Klassengrößen 29. Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 24 Schülerinnen und Schüler. Diese Werte orientieren sich an denen der Hauptschule. Sie tragen der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung und berücksichtigen, dass in der Gemeinschaftsschule unterschiedliche Schulformen zusammenwachsen.
• Die Lehrkräfte haben unabhängig von ihrem Lehramt eine Pflichtstundenzahl von 25,5. Dies entspricht der Pflichtstundenzahl an der Gesamtschule und am Gymnasium.
• Bis zu einem Drittel der Lehrkräfte sollen die Lehrbefähigung für das Gymnasium haben. Als Eingangsämter können der Gemeinschaftsschule A12-Stellen (gehobener Dienst) und A13-Stellen (höherer Dienst) zugewiesen werden.
• Gemeinschaftsschulen erhalten einen Stellenzuschlag in Höhe von 0,5 Stunden je Klasse je Woche wegen des erhöhten Differenzierungs- und Förderbedarfs und einen Versuchszuschlag in Höhe von 0,5 Stellen pro Schule und Jahr wegen des erhöhten Schulentwicklungsaufwands. Dazu kommt ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro pro Schule wegen des erhöhten Fortbildungsbedarfs.
• Für einen Antrag auf die Teilnahme am Schulversuch ist eine aktuelle Schulentwicklungsplanung einschließlich vorangegangener Elternbeteiligung nötig. Die Schulentwicklungsplanung muss auch eine überregionale Abstimmung mit den Nachbarkommunen enthalten. Eine Gemeinschaftsschule kann nicht genehmigt werden, wenn eine Schule eines anderen Schulträgers dadurch in ihrem Bestand gefährdet wird. Regional abgestimmte Kooperationskonzepte verschiedener Schulträger sind möglich. In Ballungsgebieten beziehen sich die Gesamtkonzepte auf einzelne Stadtteile. Die Erreichbarkeit einer Hauptschule bzw. eines Hauptschulbildungsgangs in zumutbarer Entfernung muss gewährleistet sein.

Das Interesse an der Gemeinschaftsschule ist und bleibt weiterhin sehr groß. Immer mehr Kommunen und Eltern wollen die Gemeinschaftsschule. Inzwischen liegen dem Schulministerium schriftliche Interessenbekundungen von über 40 Schulträgern vor, die zum Schuljahr 2012/13 eine Gemeinschaftsschule einführen wollen. Nach unserer Kenntnis befindet sich darunter bisher kein einziger Antrag aus dem HSK…

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Kommt endlich die gemeindeübergreifende Schulentwicklungsplanung im HSK?

By admin at 3:04 pm on Tuesday, January 18, 2011

Aus einer Sitzungsvorlage der Olsberger Stadtverwaltung für den Rat:
In den vergangenen Jahren besuchten durchschnittlich 13 Kinder aus dem Stadtgebiet Brilon und 30 Kinder aus dem Stadtgebiet Winterberg die Olsberger Realschule. Sollten künftig alle Schüler die eigene Realschule besuchen, würde die Olsberger Realschule nur noch zweizügig geführt werden können.
Mit Schreiben vom 16.04.2010 an die Stadt Brilon und mit Schreiben vom 09.09.2010 an die Stadt Winterberg wurde aus v. g. Gründen kein Einverständnis für die Errichtung der Realschulzweige in diesen Städten erteilt. Eine Reaktion ist aus keiner der beiden Städte erfolgt. Der Antrag der Stadt Brilon wurde zwischenzeitlich genehmigt. In der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten des HSK am 08.09.2010 wurde von BM Fischer deutlich die Notwendigkeit einer regionalen Schulentwicklungspolitik angesprochen und eingefordert.
Die HVB-Konferenz hat daraufhin beschlossen, sich in einer Sondersitzung im Frühjahr 2011 mit diesem Thema zu befassen.

Wiederholt hat die SBL gefordert, dass der Kreis eine koordinierende Rolle in der Schulentwicklungsplanung übernimmt – wie es in anderen Kreisen längst selbstverständlich ist. Bisher haben CDU, SPD, FDP und Grüne dies immer abgelehnt. Dabei wäre es im ländlichen Raum in Zeiten deutlich sinkender Schülerzahlen sehr wichtig, dass nicht jede Gemeinde ihre Schulen alleine plant. Schließlich geht es darum, Qualität und Vielfalt der Schulangebots zu erhalten und zu verbessern. Vielleicht wird jetzt ja etwas daraus…

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