Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Bildungs- und Teilhabepaket – HSK überträgt Aufgaben an die Gemeinden

By admin at 8:13 pm on Monday, August 22, 2011

In der Kreistagssitzung am 14.10.2011 soll darüber entschieden werden, ob der Hochsauerlandkreis seine Aufgaben zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets an die Städte und Gemeinden delegiert. Lediglich die Durchführung von Widerspruchsverfahren, Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und vor den Sozialgerichten und die Organisation von fachlichen Austauschen sollen dem HSK vorbehalten bleiben.

Laut Verwaltungsvorlage 8/438 soll der Dringlichkeitsbescheid dem Kreistag in seiner Sitzung am 14.10.2011 zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Änderungsverordnung wurde demnach am 25.07.2011 verkündet und tritt zum 01.01.2011 – rückwirkend – in Kraft.

Welche Erfahrungen wurden in den letzten Monaten mit dem Bildungs- und Teilhabepaket gemacht? Im Mai 2011 war klar, es lief – erwartungsgemäß – nicht so super. Der bürokratische Wust ist offenbar sehr groß. Die Förderung kam also gerade bei denen, die es besonders nötig haben, nicht an. Daraufhin verlängerte die Bundesregierung die Frist für
rückwirkende Anträge bis zum 30.06.2011.

Im August 2011 reagierte die NRW-Landesregierung mit einer neuen Arbeitshilfe für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
„Damit möglichst viele Familien ihnen zustehende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder erhalten, stellt Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider den Kommunen und Jobcentern eine neue Arbeitshilfe zur Verfügung. Die Jobcenter oder die zuständigen Ämter in den Kreisen und kreisfreien Städten sind für die Umsetzung des Pakets zuständig. Der aktualisierte Leitfaden greift nicht nur, wie bisher, die Umsetzung des Pakets für Familien mit SGB-II-Bezug auf. Enthalten sind jetzt auch anspruchsberechtigte Bezieher von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld. Insgesamt können in Nordrhein-Westfalen nach vorliegenden Zahlen für 792.677 Kinder und Jugendliche Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geltend gemacht werden.“
Die neue Arbeitshilfe orientiere sich an den tatsächlichen Problemen, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums, und liefere deshalb Hinweise für eine einfache und unbürokratische Umsetzung vor Ort. Ausdrücklich werde in der Arbeitshilfe auch darauf hingewiesen, dass alle Kinder aus Asylbewerberfamilien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können. Bisher galt dies nur für Kinder aus Asylbewerberfamilien, die länger als 48 Monate in Deutschland waren.

Weitere Infos zu der neuen Arbeitshilfe sind abrufbar unter www.mais.nrw.de

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Miethöchstwerte …

By admin at 9:10 am on Tuesday, July 5, 2011

… die für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) im Hochsauerlandkreis gelten

Im Mai 2011 hatte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) beim Hochsauerlandkreis nach den aktuellen Miethöchstwerten für SGB II-Empfänger gefragt. Das Jobcenter antwortete, die Miethöchstwerte würden von den 12 Städten und Gemeinden im HSK auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten individuell festgelegt. Dabei orientiere sich die angemessene Wohnungsgröße an der Arbeitshilfe des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW.

Wir schauten uns damals die beigefügte Tabelle „Miethöchstwerte im HSK“ an und entdeckten ein „Durcheinander“ bei den Mietbeträgen. Beispiele: In Olsberg darf eine 45 qm große „Single-Wohnung“ maximal 5,64 Euro pro Quadratmeter kosten, in Bestwig aber höchstens 4,20 Euro und in Eslohe sogar nur 4,00 Euro. Auch bei größeren Haushalten und Wohnungen sind die Differenzen von Ort zu Ort teils erheblich. Laut der Tabelle soll in Medebach eine Unterkunft für 5 Personen, Maximalgröße 95 qm, nicht teurer als 3,80 Euro pro Quadratmeter sein. Eine entsprechende Mietwohnung in Sundern darf aber bis zu 4,43 Euro kosten. Die Wohnung einer fünfköpfigen Familie, die von SGB II-Leistungen lebt, darf also in Medebach 361,00 Euro kalt kosten, in Sundern 420,85 Euro, in Winterberg 380,00 (4,- Euro pro qm), in Meschede 399,- Euro (4,20 Euro pro qm) und so weiter….

Besonders auffällig: In Brilon, Marsberg und Schmallenberg dürfen 4-Personen-Haushalte eine höhere Miete ausgeben als 5-Personen-Haushalte!!???
Wie kommt der Kuddelmuddel zustande? Die SBL hatte den HSK auch gefragt: „Wie wurden diese Miethöchstwerte ermittelt? Die Kreisverwaltung schickte dazu diese Erläuterung: „Die Ermittlung der Miethöchstwerte obliegt den Städten und Gemeinden auf der Basis einer Marktanalyse.“ Als Analyse-Methoden sind u.a. aufgeführt:
Auswertung des Wohnungsangebotes, Auswertung der Wohnungsinserate, Auswertung der Mietbescheinigungen von laufenden SGB II-, SGB XII- und Wohngeldfällen.
Die Daten wären zuletzt im März 2011 aktualisiert worden, schrieb das Jobcenter des Hochsauerlandkreises.

Die Tabelle „Miethöchstwerte im HSK“ ist laut Kreisverwaltung online nicht abrufbar. Die Angaben seien bei den jeweiligen Städten und Gemeinden zu erfragen.
Als Anhaltspunkt, und um interessierten Menschen den ein oder anderen Anruf zu ersparen, stellten wir am 30.05.2011 die Tabelle „Miethöchstwerte im HSK“ (Stand 01.03.2011) online auf der SBL-Homepage ein und vermerkten dazu: „Zwischenzeitlich können sich allerdings Änderungen ergeben haben!!!“
„Änderungen“ haben sich zwischenzeitlich allerdings tatsächlich eingestellt!!!

Ein Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises teilte der SBL am 15.06.2011 mit, dass ihnen ein Fehler unterlaufen sei. Und zwar stehen einem Haushalt mit fünf Personen nicht, wie seinerzeit von der Verwaltung angegeben, 95 qm Wohnfläche zur Verfügung, sondern 105 qm. So erklärt sich auch, warum es rechnerisch in einigen Kommunen zu der kuriosen Situation kam, dass einem vierköpfigen Haushalt angeblich mehr Wohnkosten gewährt werden als einem fünfköpfigen.
Rechnen wir also noch einmal:
Arnsberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,80 Euro pro qm, maximale Miete also 216,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 270,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,28 Euro pro qm, maximale Miete also 321,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,28 Euro pro qm, maximale Miete also 385,20 Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 4,14 Euro pro qm, maximale Miete also nicht 393,33 Euro, sondern 434,70 Euro
Bestwig:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 189,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 252,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 3,78 Euro pro qm, maximale Miete 396,90 Euro
Brilon:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,60 Euro pro qm, maximale Miete also 207,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,34 Euro pro qm, maximale Miete also 260,40 Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,31 Euro pro qm, maximale Miete also 332,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,29 Euro pro qm, maximale Miete also 386,10 Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 4,03 Euro pro qm, maximale Miete also 423,15 Euro
Eslohe:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 180,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 240,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 300,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 360,- Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 420,-Euro
Hallenberg:
1 P. – 45 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 180,- Euro
2 P. – 60 qm, Preis maximal 3,90 Euro pro qm, maximale Miete also 234,- Euro
3 P. – 75 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 285,- Euro
4 P. – 90 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 342,- Euro
5 P. – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 3,60 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
Marsberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,40 Euro pro qm, maximale Miete also 198,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 252,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 3,95 Euro pro qm, maximale Miete also 414,75 Euro
Medebach:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 171,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 228,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 285,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 342,- Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 399,- Euro
Meschede:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 5,- Euro pro qm, maximale Miete also 225,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,35 Euro pro qm, maximale Miete also 261,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,35 Euro pro qm, maximale Miete also 326,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,35 Euro pro qm, maximale Miete also 391,50 Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 441,- Euro
Olsberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 5,64 Euro pro qm, maximale Miete also 253,80 Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 5,12 Euro pro qm, maximale Miete also 307,20 Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,95 Euro pro qm, maximale Miete also 371,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,16 Euro pro qm, maximale Miete also 374,44 Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 4,14 Euro pro qm, maximale Miete also 434,70 Euro
Schmallenberg:
1 P. – 45 qm, Preis maximal 4,60 Euro pro qm, maximale Miete also 207- Euro
2 P. – 60 qm, Preis maximal 4,30 Euro pro qm, maximale Miete also 258,- Euro
3 P. – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 P. – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 P. – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 3,96 Euro pro qm, maximale Miete also 415,80 Euro
Sundern:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 5,37 Euro pro qm, maximale Miete also 241,65 Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,69 Euro pro qm, maximale Miete also 281,40 Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,51 Euro pro qm, maximale Miete also 338,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,43 Euro pro qm, maximale Miete also 398,70 Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 4,43 Euro pro qm, maximale Miete also 465,15 Euro
Winterberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 189,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 252,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 420,- Euro

Und was ist, wenn die Familie größer ist? Dazu steht im Schreiben des Hochsauerlandkreises:
„Da lediglich die Stadt Sundern für die darüber hinausgehenden Haushaltsgrößen abweichende Richtbeträge festgesetzt hat, wird auf eine Darstellung an dieser Stelle verzichtet. Die übrigen Städte und Gemeinden haben für Haushalte mit 6 Haushaltsangehörigen und mehr jeweils den Quadratmeterpreis festgelegt, der auch schon für 5 Personen berücksichtigt wird.“ Folgerichtig wäre, dass für jede weitere Person zusätzliche 15 qm Wohnraum veranschlagt werden. In Winterberg ergäbe das beispielsweise für eine 6-köpfige Familie den Miethöchstwert von 480,- Euro (120 qm x 4,- Euro), für eine 7-köpfige Familie 540,- Euro (135 qm x 4,- Euro) usw.

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Bildungspaket: nur jeder 6. Antrag bearbeitet

By admin at 8:59 am on Saturday, July 2, 2011

Der “Bericht über die Ausführung des Haushalts” stand am 01.07. auf der Tagesordnung des Kreistags. Im Rahmen dieses Berichts gab es auch Informationen zum Bildungspaket. Bis zum Juni hat der HSK vom Bund bereits 1,37 Mio Euro für das Bildungspaket erhalten, aber nur 72.000 Euro (also etwa 5%) wurden davon bisher ausgegeben.
Dafür gibt es vor allem zwei Gründe: Bis Ende Mai gingen 2.343 “Leistungsanträge” ein; das ist nur etwa ein Viertel der möglichen Anträge.
Noch schlechter war allerdings die Quote der bearbeiteten Anträge: Bis zum Datum der Erstellung des Berichts (22.06.2011, also knapp einen Monat nach dem Stichtag für die Zählung der eingetragenen Anträge), hatten nur 411 Antragsteller von der Verwaltung einen Bescheid erhalten, das ist nur etwa ein Sechstel!!! Darunter waren 360 Bewilligungen und 51 Ablehnungen.
Der Bearbeitungsstand muß sich dringend ändern!

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Ein qualifizierter Mietspiegel …

By admin at 12:11 am on Saturday, June 4, 2011

… steht im Hochsauerlandkreis (noch) nicht zur Debatte

Das SGB II in der Neufassung vom 24.03.2011 sieht u.a. vor (§§ 22a – 22c), dass die Kommunen die Angemessenheit der Unterkunft sowohl hinsichtlich der Größe wie auch hinsichtlich der Kosten mit Zustimmung des Landes per Satzung bestimmen und durch Pauschalen festlegen können. Bisher galt das Urteil des BSG von 2006, das hierzu einen qualifizierten Mietspiegel verlangte. Für die Städte und Gemeinden des Hochsauerlandkreises liegt nach Kenntnis der Sauerländer Bürgerliste (SBL) offenbar bisher immer noch kein qualifizierter Mietspiegel vor. Dieser Mietspiegel sollte jedoch die bindende Grundlage für die Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft sein. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 09.02.2010 eine Norm zur transparenten und sachgerechten Ermittlung von Bedarfen gesetzt. Diese Norm kann im Hochsauerlandkreis ohne einen qualifizierten Mietspiegel nicht erfüllt werden.
Die Kreise sind durch § 22c SGB II verpflichtet, die tatsächlich für Wohnungen entstehenden Aufwendungen zu erheben, die bei der Ermittlung dieser Daten angewendete Methodik darzulegen und die Mieten alle zwei Jahre, die Heizungskosten sogar jährlich zu überprüfen. In Städten und Gemeinden, in denen es keinen qualifizierten Mietspiegel gibt, muss er also unverzüglich erhoben werden.

Daher stellte das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), Reinhard Loos am 10.05.2011 dem Landrat diese drei Fragen:

1.Gibt es bereits Bestrebungen zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels im HSK, und wenn Ja, welche?
2.Falls nicht: Beabsichtigt der Landrat das Thema „qualifizierter Mietspiegel“ in der nächsten Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten aufzugreifen und den Bürgermeistern anzubieten, dass der HSK, auch in seiner Eigenschaft als Optionskommune, die Erarbeitung der jeweiligen Mietspiegel für die einzelnen Städte und Kommunen im HSK koordiniert bzw. die Erstellung übernimmt?
3.Falls auch dies nicht beabsichtigt sein sollte: Welche anderen Vorschläge zur Lösung dieser Aufgabe hat der Landrat?

Die Kreisverwaltung schrieb in ihrer Antwort, es sei die Möglichkeit gegeben, die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch eine kommunale Satzung für die Gebiete der Kreise und kreisfreien Städte einheitlich festzulegen. Dazu bedürfe es jedoch einer Ermächtigung durch das Land NRW, die gegenwärtig noch fehle. Nach aktuellen Informationen sei derzeit auch nicht beabsichtigt, eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für die Kreise und kreisfreien Städte zu schaffen. … Eine Verpflichtung des Hochsauerlandkreises, für sein Gebiet eine entsprechende Datenbasis zu erheben und zu pflegen, bestünde damit derzeit nicht.

Zu den drei Fragen heißt es dann:

1. Es gibt keine Bestrebungen zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels.
2. Da die von den Städten und Gemeinden festgelegten Miethöchstgrenzen sowie die für den Bereich Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis und die Stadt Schwerte vorliegende Vergleichsmietentabelle der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund bisher in den gerichtlichen Verfahren ausreichend waren, beabsichtige ich nicht, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.
3.Derzeit wird kein Handlungsbedarf gesehen.

Im Hochsauerlandkreis bleibt es also bis auf Weiteres bei dem Durcheinander der von Stadt zu Stadt, von Gemeinde zu Gemeinde höchst unterschiedlichen Miethöchstwerte für SBG II-Empfänger.

Hier ein paar Beispiele:
In Olsberg werden für eine 45 qm große „Single-Wohnung“ maximal 5,64 Euro pro Quadratmeter akzeptiert, in Bestwig höchstens 4,20 Euro und in Eslohe sogar nur 4,00 Euro.
In Brilon darf eine Wohnung für eine fünfköpfige Familie höchstens 382,85 Kaltmiete kosten. Für die Wohnung einer kleineren, vierköpfigen Familie darf`s aber ein bisschen mehr sein, nämlich 386,10 Euro. In Sundern kann ein Fünf-Personen-Haushalt für eine vergleichbare Wohnung bis zu 420,85 Euro ausgeben, ein Vier-Personen-Haushalt mit 398,70 Euro (folgerichtig) etwas weniger.

Wer soll das verstehen? Der HSK täte gut daran, dieses Chaos zu beenden. Die Kreisverwaltung sollte möglichst bald den qualifizierten Mietspiegel einführen, auch wenn jetzt noch keine Verpflichtung dazu besteht!

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Welche Miethöchstwerte gelten …

By admin at 2:47 pm on Tuesday, May 31, 2011

… für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“)?

Danach fragte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) im Mai 2011 den Hochsauerlandkreis, der als “Optionskommune” für die Auszahlung der Leistungen verantwortlich ist.

Das Jobcenter antwortete, die Miethöchstwerte würden von den 12 Städten und Gemeinden im HSK auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten individuell festgelegt. Dabei orientiere sich die angemessene Wohnungsgröße an der Arbeitshilfe des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW.

Wir gucken auf die beigefügte Tabelle „Miethöchstwerte im HSK“ und entdecken ein „Durcheinander“ bei den Mietbeträgen. Beispiele: In Olsberg darf eine 45 qm große „Single-Wohnung“ maximal 5,64 Euro pro Quadratmeter kosten, in Bestwig aber höchstens 4,20 Euro und in Eslohe sogar nur 4,- Euro. Auch bei größeren Haushalten und Wohnungen sind die Differenzen von Ort zu Ort teils erheblich. Laut der Tabelle soll in Medebach eine Unterkunft für 5 Personen, Maximalgröße 95 qm, nicht teurer als 3,80 Euro pro Quadratmeter sein. Eine entsprechende Mietwohnung in Sundern darf aber bis zu 4,43 Euro kosten. Die Wohnung einer fünfköpfigen Familie, die von SGB II-Leistungen lebt, darf also in Medebach 361,- Euro kalt kosten, in Sundern 420,85 Euro, in Winterberg 380,- (4,- Euro pro qm), in Meschede 399,- Euro (4,20 Euro pro qm) und so weiter….
Besonders auffällig: In Brilon, Marsberg und Schmallenberg dürfen 4-Personen-Haushalte eine höhere Miete ausgeben als 5-Personen-Haushalte!!???

Wie kommt der Kuddelmuddel zustande? Die SBL hatte auch gefragt: „Wie wurden diese Miethöchstwerte ermittelt? Die Kreisverwaltung schickte dazu diese Erläuterung: „Die Ermittlung der Miethöchstwerte obliegt den Städten und Gemeinden auf der Basis einer Marktanalyse.“ Als Analyse-Methoden sind u.a. aufgeführt:
Auswertung des Wohnungsangebotes, Auswertung der Wohnungsinserate, Auswertung der Mietbescheinigungen von laufenden SGB II, SGB XII und Wohngeldfällen.
Die Daten wären zuletzt im März 2011 aktualisiert worden, schreibt das Jobcenter des Hochsauerlandkreises.

Die Tabelle „Miethöchstwerte im HSK“ ist laut Kreisverwaltung online nicht abrufbar. Die Angaben sind bei den jeweiligen Städten und Gemeinden zu erfragen.

Als Anhaltspunkt, und um interessierten Menschen den ein oder anderen Anruf zu ersparen, stellen wir hier und jetzt (am 30.05.2011) die Tabelle „Miethöchstwerte im HSK“ Stand 01.03.2011 ein. Zwischenzeitlich können sich allerdings Änderungen ergeben haben!!!

Arnsberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,80 Euro pro qm, maximale Miete also 216,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 270,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,28 Euro pro qm, maximale Miete also 321,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,28 Euro pro qm, maximale Miete also 385,20 Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 4,14 Euro pro qm, maximale Miete also 393,33 Euro

Bestwig:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 189,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 252,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 3,78 Euro pro qm, maximale Miete also 393,33 Euro

Brilon:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,60 Euro pro qm, maximale Miete also 207,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,34 Euro pro qm, maximale Miete also 260,40 Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,31 Euro pro qm, maximale Miete also 332,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,29 Euro pro qm, maximale Miete also 386,10 Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 4,03 Euro pro qm, maximale Miete also 382,85 Euro

Eslohe:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 180,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 240,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 300,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 360,- Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 380,- Euro

Hallenberg:
1 P. – 45 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 180,- Euro
2 P. – 60 qm, Preis maximal 3,90 Euro pro qm, maximale Miete also 234,- Euro
3 P. – 75 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 285,- Euro
4 P. – 90 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 342,- Euro
5 P. – 95 qm, Preis maximal 3,60 Euro pro qm, maximale Miete also 342,- Euro

Marsberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,40 Euro pro qm, maximale Miete also 198,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 252,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 3,95 Euro pro qm, maximale Miete also 375,25 Euro

Medebach:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 171,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 228,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 285,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 342,- Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 361,- Euro

Meschede:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 5,- Euro pro qm, maximale Miete also 225,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,35 Euro pro qm, maximale Miete also 261,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,35 Euro pro qm, maximale Miete also 326,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,35 Euro pro qm, maximale Miete also 391,50 Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 399,- Euro

Olsberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 5,64 Euro pro qm, maximale Miete also 253,80 Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 5,12 Euro pro qm, maximale Miete also 307,20 Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,95 Euro pro qm, maximale Miete also 371,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,16 Euro pro qm, maximale Miete also 374,44 Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 4,14 Euro pro qm, maximale Miete also 393,33 Euro

Schmallenberg:
1 P. – 45 qm, Preis maximal 4,60 Euro pro qm, maximale Miete also 207- Euro
2 P. – 60 qm, Preis maximal 4,30 Euro pro qm, maximale Miete also 258,- Euro
3 P. – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 P. – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 P. – 95 qm, Preis maximal 3,96 Euro pro qm, maximale Miete also 376,20 Euro

Sundern:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 5,37 Euro pro qm, maximale Miete also 241,65 Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,69 Euro pro qm, maximale Miete also 281,40 Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,51 Euro pro qm, maximale Miete also 338,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,43 Euro pro qm, maximale Miete also 398,70 Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 4,43 Euro pro qm, maximale Miete also 420,85 Euro

Winterberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 189,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 252,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 380,- Euro

Und was ist, wenn die Familie größer ist? Dazu steht im Schreiben des Hochsauerlandkreises:
„ Da lediglich die Stadt Sundern für die darüber hinausgehenden Haushaltsgrößen abweichende Richtbeträge festgesetzt hat, wird auf eine Darstellung an dieser Stelle verzichtet. Die übrigen Städte und Gemeinden haben für Haushalte mit 6 Haushaltsangehörigen und mehr jeweils den Quadratmeterpreis festgelegt, der auch schon für 5 Personen berücksichtigt wird.“

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Bildungspaket 2011 – Fragen der SBL sollen im Ausschuss beantwortet werden

By admin at 8:21 pm on Friday, May 20, 2011

Rückwirkend zum 1. Januar 2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen (Hartz IV) Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, die Leistungen werden von ihren Eltern beantragt. Die Frist für rückwirkende Anträge ist mittlerweile auf den 30. Juni 2011
verlängert worden.

Die praktische Umsetzung des Gesetzes obliegt dem Hochsauerlandkreis. Laut Medienberichten ist diese Aufgabe für die lokalen Verwaltungen nicht einfach und problemlos. Theorie und Praxis klaffen wie bei vielen Gesetzen auseinander.

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) fragte deshalb am 03.05.2011 bei der Kreisverwaltung nach, wie die Umsetzung des Bildungspakets klappt. U.a. möchte er erfahren, wie viele Anträge bisher eingegangen und wie viele bewilligt worden sind. Am 09.05.2011 antwortete die Verwaltung, die Fragen der SBL würden in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 08.06.2011 entsprechende Berücksichtigung finden.

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Fragen zum Mietspiegel

By admin at 9:15 pm on Friday, May 13, 2011

Klare und verständliche Antworten zum „Mietspiegel“ finden wir auf den Internetseiten der Stadt Münster:
„Der Mietspiegel ist gesetzlich definiert als eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, die für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen der Betriebskosten abgesehen, geändert worden sind. Im Sinne dieser gesetzlichen Voraussetzungen liefert der Mietspiegel sowohl die sich im Einzelfall ergebende durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete als auch die Mietwerte, die im Bereich von Mietspannen um diesen Durchschnittswert als ortsüblich gelten.“

„Ortsübliche Vergleichsmiete“ bedeutet, für jede Stadt, für jede Gemeinde ist anderer Mietspiegel festgelegt, eben der „ortsübliche“. Der jeweilige Mietspiegel resultiert daraus, dass in Düsseldorf die ortsüblichen Mieten erheblich höher sind als zum Beispiel in Dorlar bei Schmallenberg. Aber wie hoch liegt nun der Mietspiegel in Schmallenberg, in Meschede oder in Marsberg?

In Münster kann jeder diese Infos auf die Schnelle über`s Internet abrufen. Die Stadtverwaltung bietet auf ihrer Internetseite einen tollen Service. Der potenzielle Mieter gibt Straße und Hausnummer der Wohnung für die er sich interessiert ein und ein paar weitere Daten zur Wohnungsgröße und Ausstattung, und in Windeseile spuckt das www die Angabe über die Basismiete aus. Für eine nicht sonderlich luxuriöse 60 qm Altbauwohnung veranschlagt der Rechner beispielsweise 5,91 Euro Basismiete.

Und wie komme ich im Sauerland an diese Angaben? Bei der Stadtverwaltung Meschede scheint das nur telefonisch machbar zu sein. Der zuständige Ansprechpartner Fachbereich 50 Soziales Wohnungswesen ist „…“. Ansonsten findet sich über MIET-CHECK.DE der inoffizielle Mietspiegel für Meschede – Kaltmiete pro qm 4,56 Euro. Ein Versuch über die Internetseite des Hochsauerlandkreises ergab „Keine Treffer“ zum Begriff „Mietspiegel“.

Wie die Mietspiegel im Sauerland aussehen, scheint uns nun alles andere als glasklar zu sein. Und im Nebel liegen auch die Miethöchstwerte für Empfänger für Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Daher schickte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) a 10.05.2011 an den Landrat folgende Anfrage:

1. Welche Miethöchstwerte (je qm) werden für Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfänger in den einzelnen Städten undGemeinden im HSK jeweils zugrunde gelegt?

2. Wie wurden diese Miethöchstwerte ermittelt?

3. Wann wurden die Miethöchstwerte zuletzt aktualisiert?

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Wie sind die Erfahrungen mit der Umsetzung des Bildungspakets im HSK?

By admin at 7:44 am on Sunday, May 8, 2011

Offensichtlich ist das eingetreten, was viele Skeptiker befürchtet haben: Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung erweist sich als äußerst schwierig. Bisher haben laut Pressemeldungen auch in Südwestfalen nur wenige Anspruchsberechtigte den Kampf mit den bürokratischen Hürden des Gesetzes aufgenommen. Die Förderung kommt also bei den Kindern, die sie am nötigsten haben, nicht an. Ministerin von der Leyen reagierte inzwischen mit einer Fristverlängerung bis

Ende Juni 2011

für die rückwirkende Antragsstellung auf Zuschüsse und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ab Januar 2011.

Auf den Internetseiten des Hochsauerlandkreises steht allerdings heute (am 08.05.2011) immer noch:

„Das Bildungspaket gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2011. Auch Leistungen, die schon in Anspruch genommen wurden, können erstattet werden, dann muss von Ihnen jedoch bis zum 30. April 2011 ein Antrag gestellt werden.“

Auf telefonische Nachfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) antwortete eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung am 03.05., die Angabe „30. April“ resultiere daraus, dass dem HSK zu den verlängerten Antragsfristen noch nichts Offizielles von der Bundesregierung vorliege…

Nichts desto trotz sollten alle Betroffenen wissen, die Frist für rückwirkende Anträge auf Zuschüsse und Leistungen ist vom 30. April 2011 auf den 30. Juni 2011 verlängert worden!

Weitere Infos gibt es beispielsweise unter:

www.hochsauerlandkreis.de

Die Sauerländer Bürgerliste nimmt nun die zahlreichen Presseberichte über den Fehlstart des
Bundesgesetzes zum Bildungs- und Teilhabepaket zum Anlass, sich schriftlich beim Hochsauerlandkreis nach der Umsetzung vor Ort zu erkundigen. Die SBL fragt nach, wie hoch die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen im HSK sind und wie viele Anträge bisher eingegangen und wie viele bewilligt wurden. Außerdem möchte die SBL in Erfahrung bringen, wie viele und welche Leistungen bisher gewährt wurden und wie hoch die Ausgaben dafür sind, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung für diese Aufgabe zur Verfügung stehen, in welcher Form (außer auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises) die Anspruchsberechtigten auf ihren Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket hingewiesen werden und welche praktische Unterstützung sie seitens der Kreisverwaltung erhalten und ob weitergehende Informationen der Öffentlichkeit geplant sind.

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Infos zum Bildungspaket

By admin at 7:44 am on Wednesday, April 27, 2011

Ein Vierteljahr hat es gedauert, bis sich Bund und Länder, Bundesregierung und Opposition, in Berlin geeinigt hatten. Deswegen trat das Gesetz zum sog. Bildungs- und Teilhabepaket erst Anfang April in Kraft. Es gewährt aber Leistungen rückwirkend ab Januar 2011.
Wie in vielen anderen Landkreisen in Deutschland auch, hat bisher im HSK erst ein kleiner Teil der Berechtigten Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt. Dies sind vor allem Empfänger von Leistungen nach SGB II (“Hartz IV”), von Wohngeld und von Kinderzuschlag. Die Antragsfrist wurde gerade erst bis zum 30. Juni verlängert, so dass man sich in Ruhe informieren kann. Umfassende Infos zum Bildungspaket bieten die Internetseiten des Kreises Unna:
http://www.kreis-unna.de/kreis-unna-unterwegs-zwischen-ruhr-und-lippe/info-amp-service/aktuelles/bildungs-und-teilhabepaket.html

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Geschwindigkeit ist keine Hexerei …

By admin at 4:07 pm on Tuesday, March 22, 2011

… jedenfalls nicht im Kreis Unna.

Rückwirkend zum 01.01.2011 trat bundesweit das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft.
Laut einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung Unna vom 18. März 2011 setzt der Kreis den Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket
für 20.000 junge Menschen um:

Kreis Unna. (PK) Mit dem vom Bund beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket haben im Kreis Unna rund 20.000 Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Bildung, auf Förderung und auf soziale Integration. Die Kreisverwaltung Unna kümmert sich derzeit darum, dass sie zu ihrem Recht kommen. In Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und dem Jobcenter Kreis Unna koordiniert und organisiert die Kreisverwaltung die Umsetzung des Förderpakets. “Der Grundsatz für die Antragstellung lautet: Möglichst einfach, möglichst wohnortnah, möglichst aus einer Hand”, unterstrich Landrat Michael Makiolla, denn: “hier im Kreis läuft die Akte und nicht der Bürger”.

Dieser Leitsatz von 2005 bei der Umsetzung der Hartz-IV-Reform werde auch 2011 für das Bildungs- und Teilhabepaket gelten. … “Wir wollen aber nicht warten, bis das Land NRW eine Zuständigkeitsregelung trifft. Deshalb können Anträge schon bei den örtlichen Wohngeldstellen, in den Bürgerämtern und/oder Sozialämtern gestellt werden. Von dort werden sie an die endgültig zuständige Stelle weiter geleitet”, erläutert der Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales beim Kreis Unna.

Wie weit ist der Hochsauerlandkreis mit der Umsetzung des Bildungspakets?

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte am 22.02.2011 beim Landrat nachgefragt. Wie wir ja schon berichteten, antwortete die Kreisverwaltung am 07.03.2011, der HSK hätte in seiner Eigenschaft als Schulträger noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ an den Berufskollegs und Förderschulen ergriffen, da die Gesetzesänderungen erst am 25.02.2011 endgültig beschlossen werden und noch Verfahrensfragen zu klären sind. Bisher hat der Hochsauerlandkreis eine Abfrage bei allen Schulen durchgeführt. Dabei ging es um die Kosten des Mittagessens, die Angebote der Lernförderung und deren Kosten sowie über Frequenz und Kosten der eintägigen Schulausflüge. Weiter ist aus der Antwort des HSK ersichtlich, dass nicht alle kreiseigenen Schulen eine Mittagsverpflegung anbieten. Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL) fragen sich, ob es im Hochsauerlandkreis gelingt, allen Kindern und Jugendlichen so zügig und unbürokratisch, wie es der Kreis Unna plant, den gesetzlichen Anspruch auf Bildung und Teilhabe zukommen zu lassen. Hoffen wir, dass auch bei uns „die Akte läuft“!

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Fragen zum „Bildungspaket“ …

By admin at 2:24 am on Sunday, March 20, 2011

… stellte Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) der Kreisverwaltung.

Denn der Hochsauerlandkreis ist als Träger etlicher kreiseigener Schulen zuständig für die Umsetzung des Gesetzes, das rückwirkend zum 01.01.11 in Kraft getreten ist.

Was soll das „Bildungspaket“ bringen? Vereinfacht könnte man sagen, nicht allzu üppig bemessene finanzielle und Sach-Leistungen für Kinder aus einkommensarmen Haushalten. Im politischen Jargon nennt sich das: „Rechtsanspruch auf Teilhabe“. Und ganz praktisch sollen Kinder z.B. an gemeinschaftlichen Mittagessen in Schulen und Kitas und an Schulausflügen teilnehmen können, bei Sport- und Musikvereinen mitmachen und Zuschüsse für Schulbücher oder für Nachhilfeunterricht erhalten.

Wer ist anspruchsberechtigt? Es sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. 2,5 Millionen Kinder in Deutschland sollen diese Kriterien erfüllen!!!

Um welche Beträge handelt es sich? Pro Schuljahr sind es 100 Euro für den Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr. 10 Euro im Monat sind für Sport, Kultur und Freizeit vorgesehen, und es gibt einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung. Die Eltern müssen allerdings jeweils einen Euro pro Essen selbst dazu tun.

Und was antwortete die Kreisverwaltung? Der Hochsauerlandkreis schrieb u.a. am 07.03.2011 auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL), der Kreis hätte in seiner Eigenschaft als Schulträger bisher noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ an den Berufskollegs und Förderkollegs ergriffen. Es sei aber eine Abfrage über das Angebot und die Kosten einer Mittagsverpflegung, Angebote der Lernförderung und der Kosten der eintägigen Schulausflüge durchgeführt worden.

Wo wird ein gemeinsames Schulmittagessen angeboten? Nicht überall! Das geht auch aus dem Schreiben der Kreisverwaltung hervor. Da heißt es, in den kreiseigenen Schulen würde lediglich in den Förderschulen mit Ganztagsbetrieb eine durch die Schule organisierte Mittagsverpflegung angeboten und zwar in der Franziskusschule und der Roman-Herzog-Schule
in Brilon, der Brüder-Grimm-Schule in Eslohe und der Franz-Koch-Schule in Arnsberg. Es werde derzeit keine Notwendigkeit gesehen, an den übrigen Förderschulen eine Mittagsverpflegung anzubieten, da die Schüler dort nur bis zum Mittag unterrichtet würden. Ohne Mittagsangebot sind demnach also die Friedrich-Georg-Daumer-Schule in Brilon, die Ruth-Cohn-Schule in Arnsberg und die Martins-Schule in Schmallenberg. An den Berufskollegs stünden den in der Regel erwachsenen Schülern über die dort vorhandenen Kioske und Cafeterien ausreichend Gelegenheiten zur Mittagsverpflegung zur Verfügung. (Der HSK ist Träger von 6 Berufskollegs.)

Was ist mit der rückwirkenden Leistungsgewährung? „Dazu können ausnahmsweise auch rückwirkende Anträge gestellt werden, sofern tatsächlich Aufwendungen entstanden sind und nachgewiesen werden können“, steht in der Antwort des Hochsauerlandkreises.

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Überraschungspäckchen „Bildungspaket“

By admin at 12:52 pm on Wednesday, February 23, 2011

Nach viel Getöse und unzähligen Verhandlungsrunden ist nun vorerst die „Kuh vom Eis“. Glaubt man Arbeitsministerin von der Leyen einigten sich CDU und SPD auf „den Großen Wurf“. Vor allem Kinder sollen die Gewinner sein. Ein so genanntes „Bildungspaket“ schenkt ihnen im Monat 10,- Euro z.B. für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für den Musikunterricht. Zwei Euro Zuschuss soll es zum Mittagessen geben, aber nur da, wo an den Schulen eine tägliche Mittagsmahlzeit angeboten wird. Sie ahnen es, gemeint ist die „Hartz-IV-Reform“.

Wie wirkt sich das Gesetzeswerk denn nun aus?

Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) erkundigte sich am Dienstag schriftlich beim Landrat des Hochsauerlandkreises nach dem „Bildungspaket“.

Zunächst weist Kreistagsmitglied Loos darauf hin, dass laut Gesetz nur „Schülerinnen und Schüler, die an einer, in schulischer Verantwortung angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen“, die Kosten für das Mittagessen erstattet bekommen. Die Leistungen würden rückwirkend 01.01.2011 gewährt. Strittig gewesen sei bisher lediglich, ob auch für Wohngeldempfänger ein entsprechender Anspruch besteht. Voraussetzung sei in jedem Fall, dass die Mittagsverpflegung von der Schule organisiert wird. „Der Kreis ist als Schulträger und als Optionskommune in der Verantwortung“, schreibt das SBL-Kreistagsmitglied.

Reinhard Loos stellt folgende Fragen:

1. Welche Vorbereitungen hat der Kreis
a) als Schulträger
b) als Optionskommune
bisher getroffen, um eine zügige Umsetzung der “Bedarfe für Bildung und Teilhabe” zu gewährleisten?

2. In welchen kreiseigenen Schulen wird bisher keine Mittagsverpflegung angeboten?
Welche Maßnahmen sind geplant, dies ggf. zu ändern?

3. Welche Möglichkeiten bestehen für die rückwirkende Gewährung der Leistungen ab 01.01.2011?

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Neuregelung des hausärztlichen Notdienstes bringt viele Nachteile

By admin at 7:29 pm on Tuesday, January 11, 2011

Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) bemängelt in einem Schreiben an den Landrat, die hausärztliche Notdienst-Versorgung des Raumes Meschede/Bestwig sei nach der Neuregelung des Notdienstes ab 01.02.2011 schlecht. Meschede wurde demnach dem Standort Arnsberg zugeteilt, Bestwig der Notfallpraxis Brilon.

Ein anderes Negativ-Beispiel ist laut SBL-Kreistagsmitglied Loos beispielsweise, dass die Hausärzte aus Bestwig, Brilon und Olsberg nicht nur in Brilon, sondern im selben Umfang auch in Lippstadt und Warstein Notdienste leisten müssen.  Umgekehrt fahren Ärzte aus dem Raum Lippstadt nach Brilon. Diese Einteilung hätte für die Patienten den Nachteil, im Notdienst häufig auf ortsunkundige Ärzte zu treffen, die nicht über ortsnahe Fachärzte, Kliniken und andere Weiterbehandlungsmöglichkeiten informiert seien. Für die diensthabenden Ärzte ergebe sich zusätzlicher Fahrt- und Zeitaufwand und für die Patienten zusätzliche Kosten durch erhöhte Fahrstrecken.

Loos kritisiert zudem, das System führe zu erheblichen Mehrkosten, da ab Februar das Call-Center in Duisburg, mindestens 68 Fahrzeuge für den sogenannten Fahrdienst, die Fahrer, zusätzliche Notfallpraxen nebst Personal u.a. bezahlt werden müssten. Diese Kosten seien letztlich von den Beitragszahlern und den Ärzten aufzubringen. Auch sei die neu eingerichtete 01805-Telefonnummer der zentralen Arztrufzentrale in Duisburg für die Patienten mit Kosten verbunden. Außerdem, so moniert das Kreistagsmitglied der SBL, würde das Recht auf freie Arztwahl eingeschränkt; denn die Patienten könnten zwar die Notdienstpraxis frei wählen, aber seien nicht darüber informiert, wer dort jeweils Notdienst habe.

„Das Ziel der Förderung des ärztlichen Nachwuchses im ländlichen Raum wird konterkariert“, schreibt Reinhard Loos. Es mache keinen Sinn, Finanzmittel für den „Verein zur Förderung der ärztlichen Berufsausübung e.V.“ auszugeben, wenn gleichzeitig junge Ärzte mit Umlagen für Notdienste belegt und Ärzte aus Bestwig, Brilon und Olsberg zum Notdienst in Lippstadt verpflichtet würden.

Das SBL-Kreistagsmitglied Loos beantragte für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses einen „Sachstandsbericht zur Neuregelung des hausärztlichen Notdienstes im HSK“.

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Nur 11 Härtefälle im HSK?

By admin at 9:28 am on Thursday, December 9, 2010

Für die Anwendung der Härtefallregelung für Empfänger von Alg2 (“Hartz IV”) eröffnete das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 einen deutlich größeren Rahmen. Aus dem Urteil folgt: Bis zur Schaffung einer entsprechenden Regelung durch den Gesetzgeber besteht ein unmittelbarer Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des Existenzminimums bei unabweisbaren, laufenden, nicht einmaligen, besonderen Bedarfen. Im Klartext kann das beispielsweise bedeuten, ein Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Kostenübernahme für die Fahrten zu seinen von ihm getrennt lebenden Kindern (zur Wahrnehmung des Umgangsrechts). Aber auch alle diejenigen Hilfeempfänger, die “auf dem Dorf” wohnen, hätten einen solchen Anspruch. Denn sie können mit den im Regelsatz enthaltenen ca. 14 Euro pro Monat nicht die notwendigen Fahrtkosten bezahlen, um z.B. für Einkäufe, Behördengänge, Arzt- und Apothekenbesuche in die Stadt zu kommen.

Inwieweit das Urteil im Hochsauerlandkreis Umsetzung findet, dafür interessiert sich das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Reinhard Loos. Er fragte Mitte November 2010 bei der Kreisverwaltung schriftlich nach, in wie vielen Fällen in diesem Jahr die Härtefallregelung für Alg2-Empfänger angewandt wurde und in wie vielen Fällen entsprechende Anträge abgelehnt worden sind. Die Organisationseinheit Grundsicherung für Arbeitssuchende des Hochsauerlandkreises schrieb jetzt:

„Die Härtefallregelung umfasst einen regelmäßig wiederkehrenden Bedarf. Davon sind derzeit 11 Fälle betroffen. Eine Auswertung der Fälle, die bereits wieder ausgeschieden sind, ist nicht möglich, da nur die Anzahl der lfd. Fälle ausgewertet werden kann.“

Auf die Frage des SBL-Kreistagsmitglieds, wie viele Verfahren im Rahmen der Härtefallregelung derzeit bei Gerichten anhängig seien, wie viele bereits abgeschlossen sind und mit welchen Ergebnissen, antwortete die Verwaltung kurz und knapp mit dem Satz:

„Es sind keine Verfahren im Rahmen der Härtefallregelung bei Gerichten anhängig.“

Fazit: Es dürfte viele weitere Bürgerinnen und Bürger im HSK geben, die Ansprich auf Leistungen nach der Härtefallklausel hätten, bisher aber nichts davon wissen.

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Wie viele Alg2-Härtefälle gibt es im HSK?

By admin at 12:24 am on Wednesday, November 17, 2010

Das Bundesverfassungsgericht eröffnete im Februar 2010 einen erheblich größeren Rahmen für die Anwendung der Härtefallregelung für Alg 2–Empfänger. Das Urteil besagt, dass – bis zur Schaffung einer entsprechenden Regelung durch den Gesetzgeber – ein unmittelbarer Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums bei unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs besteht. Der Anspruch besteht bereits für die Zeit ab Urteilsverkündung am 9. Februar 2010, wie das BVerfG in einer weiteren Entscheidung noch einmal ausdrücklich klargestellt hat.

In der Folge ergingen entsprechende Beschlüsse. Hier zwei Beispiele aus Berlin:

Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherungen bei privat Versicherten, die nicht vom SGB II–Träger übernommen werden, sind aufgrund des Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 vollständig zu übernehmen.

Aufgrund der vom BVerfG herzuleitenden Härtefallregelung haben Hartz IV-Empfänger Anspruch auf Kostenübernahme zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit getrennt lebenden Kindern. Das Jobcenter erkannte den Härtefall-Anspruch auf Kostenübernahme zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit der getrennt lebenden Tochter im Laufe des Gerichtsverfahrens an . Es handelt sich um einen laufenden, besonderen Bedarf, der grundrechtlich geschützt ist. Der in Berlin wohnende Antragsteller begehrte 4 x 94 Euro Bahnfahrtkosten, um seine bei der Mutter in Schleswig-Holstein lebende 13jährige Tochter in den Osterferien zu sich holen und zurückbringen zu können.

Im Hochsauerlandkreis dürften für zahlreiche Empfänger von Grundsicherung, die in Ortsteilen außerhalb der Kernstädte wohnen, Ansprüche auf Übernahme von Fahrtkosten nach der Härtefallklausel bestehen. Sie zahlen aufgrund ihrer entfernten Wohnlage i.a. niedrigere Mieten; dies führt aber nur beim Träger der Grundsicherung zu Einsparungen, nicht bei den Hilfeempfängern selbst. Andererseits haben sie aufgrund der großen Entfernungen z.B. für Einkäufe, Behördengänge und Arztbesuche wesentlich höhere Fahrtkosten aufzubringen als die ca. 14 Euro, die für Bus und Bahn im monatlichen Regelsatz enthalten sind.

In diesem Zusammenhang wandte sich die Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 16.11.2010 mit folgenden Fragen an den Landrat:

1. In wie vielen Fällen wurde die Härtefallregelung für ALG 2-Empfänger in diesem Jahr im Hochsauerlandkreis angewandt, in wie vielen Fällen wurden entsprechende An-träge abgelehnt?

2. Wurden seitens des HSK Richtlinien hinsichtlich der Gewährung von Leistungen nach der Härtefallklausel erlassen oder wendet der HSK derartige Richtlinien an?
Falls Ja – welchen Inhalt haben die Richtlinien?

3. Wie viele Verfahren im Rahmen der Härtefallregelung sind derzeit bei Gerichten an-hängig, wie viele wurden bereits abgeschlossen, und mit welchen Ergebnissen?

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