Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Mehr Transparenz in der Kreispolitik

By adminRL at 1:13 am on Wednesday, July 23, 2014

Manche Zeitgenossen finden, Politik ist eine spannende Sache. Andere meinen, politische Themen seien gähnend langweilig und außerdem mit viel Klüngel und Mauschelei verbunden. Zu dieser negativen Einstellung trägt der Politikbetrieb ja vielleicht auch selbst etwas bei? Denn viele Entscheidungen sind für die Bürgerinnen und Bürgern wenig nachvollziehbar und mitunter vollkommen intransparent.

*Intransparenz“, das ist der Grund, warum die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) jetzt einen schriftlichen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Kreistags an den Landrat stellte. Damit beantragt Reinhard Loos, der SBL-Fraktionsvorsitzende, während allen Kreistags- und Ausschusssitzungen im Kreistag des Hochsauerlandkreises Film- und Tonaufnahmen zuzulassen, mit Ausnahme von nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten.

Wer sich für den Antrag der SBL/FW interessiert, hier ist er:

Arnsberg, 22.07.2014

Antrag gemäß § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags
hier: Änderung von § 8 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistags

Sehr geehrter Herr Landrat,

§ 8 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistags lautet:
“Film- und Tonaufnahmen dürfen nur gemacht werden, wenn der Kreistag es genehmigt und wenn weder ein Kreistagsmitglied noch der Landrat der Aufzeichnung widerspricht.”

Das ist unseres Erachtens eine sehr restriktive Einschränkung. Das Verbot verhindert die Transparenz.

Alle Bürgerinnen und Bürger sollten sich, wenn sie keine Zeit und Gelegenheit haben selbst an den Sitzungen teilzunehmen, über den Verlauf der Sitzungen detailliert informieren können, um so beispielsweise auch die Argumente der Kreistags- und Ausschussmitglieder zu erfahren. Die Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse finden nicht im privaten Umfeld statt. Jede(r), die/der sich in den Kreistag oder einen seiner Ausschüsse wählen lässt, sollte dazu bereit sein, ihre/seine Beiträge und ihre/sein Abstimmungsverhalten öffentlich werden zu lassen.

Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragt hiermit § 8 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistags wie folgt zu ändern:

*Während aller Kreistags- und Ausschusssitzungen sind bei allen öffentlich behandelten Tagesordnungspunkten Foto-, Film- und Tonaufnahmen jederzeit zulässig.“

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Protokolle künftig für alle im Internet einsehbar

By adminRL at 12:33 pm on Friday, June 6, 2014

Schon mehrfach hatte die SBL versucht zu erreichen, dass die Protokolle der Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse für alle im Internet einsehbar sein sollen. Bisher hatten Landrat und Kreisverwaltung dies immer abgelehnt. Noch in seiner Antwort vom 20. März 2014 auf eine Anfrage der SBL hatte der Landrat geschrieben, nach der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse sei es rechtlich ausreichend, wenn sich Interessierte über die öffentlichen Teile der Sitzungen anhand der hierzu im Kreistagsinformationssystem abrufbaren Verwaltungsvorlagen informieren. Dieses Verfahren würde dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen gerecht. Des Weiteren veerwies der Landrat auf die Kreisordnung und die Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises und erklärte, dem Wortlaut dieser Bestimmung folgend sei zwischen dem Ältestenrat und seinem Vorgänger im November 2003 abgestimmt worden, im öffentlich zugänglichen Bereich des Kreistagsinformationssystems nur über die in den Sitzungen gefassten Beschlüsse zu informieren. Das vorgestellte Verfahren berücksichtige dabei die Tatsache, „dass jemand ein Mehr an Informationen durch die Teilnahme als Zuhörer an den öffentlichen Sitzungen in Erfahrung bringen kann“. Eine aus unserer Sicht sehr weltfremde Beterachtungsweise, denn nicht jeder Interessierte kann selbst als Zuhörer an den Sitzungen teilnehmen!

Die Protokolle waren bisher nur für die Gremienmitglieder abrufbar. Die Öffentlichkeit konnte ich nur über die Tagesordnung und die reinen Beschlusstexte informieren, nicht über den Verlauf der Sitzungen. Das ist nicht mit einer transparenten Arbeit der Gremien vereinbar.

Gestern stand die Anfrage der SBL im Ältestenrat (der Konferenz aller Fraktionsvorsitzenden) auf der Tagesordnung. Der Ältestenrat hat sich dafür ausgesprochen, dass ab den nächsten Sitzung auch die Protokolle veröffentlicht werden. Daher ist damit zu rechnen, dass das auch der Fall sein wird. Über Einzelheiten der Sitzung des Ältestenrats berichten wir hier nicht, da Sitzungen des Ältestenrats nicht öffentlich sind. Nach der Neuwahl der Kreistags gehört die SBL aber dem Ältestenrat wieder an, da sie jetzt 2 Mitglieder des Kreistags stellt und damit Fraktionsstatus hat.

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Die Rathauspartei – und die anderen Parteien und Wählergruppen

By adminRL at 11:41 am on Sunday, May 11, 2014

Dass sich im Umgang einiger Verwaltungen im Gebiet des HSK mit Parteien und Wählergruppen so einiges ändern muss, wurde in diesen Tagen mal wieder in Arnsberg deutlich. Da scheint es für Teile der Verwaltung immer noch eine sehr rathausnahe Partei zu geben – und dann den Rest.

CDUStandJohkirche20140510-oP

Der Fall: Unser Foto zeigt einen CDU-Wahlkampfstand, in der Fußgängerzone (Hauptstraße) vor der Johanneskirche in Arnsberg-Neheim, am gestrigen Samstag (10. Mai). Ein sehr schöner Standort: Viele Passanten, nah zum Markt, Bank und Bäume in der Kirche, den “Sauerländer Dom” im Hintergrund: wir mögen den Standort auch. Und es gibt dort Platz für mehrere Wahlkampfstände.

In der letzten Woche hatte an derselben Stelle die SBL ihren Stand aufgebaut, während der Öffungszeit des Wochenmarktes. Vorher beim Ordnungsamt angemeldet hatten wir den Stand auch. Doch schon bald erschien ein uniformierter Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Arnsberg und vertrieb uns in eine Nebenstraße: Hier dürften keine Stände von Parteien und Wählergruppen mehr stehen. Unsere ausdrückliche Nachfrage, was denn wäre, wenn die CDU sich dorthin stellen würde, beantwortete der Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die müsse dann auch woanders hin.

Es kam wie erwartet. Die Geschäftsführerin der SBL kündigte am Donnerstag noch einmal telefonisch den SBL-Stand für Samstag beim Ordnungsamt der Stadt Arnsberg an. Dieses Mal wurde sie gleich am Telefon darauf hingewiesen, dass ein Stand an der Straße vor der Johanneskirche nicht zulässig sei und wir in der Nebenstraße (beim “Glockenspiel”) aufzubauen hätten.
Eine halbe Stunde, nachdem wir den Stand aufgebaut hatten, erschien auch die CDU und baute ihren Stand genau dort auf, wo wir nicht hindurften und angeblich überhaupt kein Wahlkampfstand zulässig sein sollte, für niemanden. Und ein Auto stellte die CDU dort auch noch ab…

Etwas später kam zufällig der Arnsberger Bürgermeister vorbei. Zu seiner Ehrenrettung muss gesagt werden, dass er uns zusicherte, künftig dürften selbstverständlich alle ihre Stände an der Hauptstraße zum Markt aufbauen. Wir sind gespannt. Am Mittwoch erfolgt der nächste Versuch…

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Mehr Transparenz!

By adminRL at 11:23 am on Tuesday, April 1, 2014

Wie wichtig es ist, auch in der Kommunalpolitik mehr Transparenz herzustellen, wird derzeit in Winterberg (Oversum) und in Sundern (Ferienpark Amecke) deutlich. In beiden Städten des HSK sind Projekte, die gemeinsam von der Stadt bzw. ihren Gesellschaften und privaten Investoren gestartet wurden, weitgehend gescheitert, in beiden Städten gibt es Insolvenzen. Beide Fälle werden teuer für die betroffenen Städte. Bisher bleibt aber unklar, wie teuer es wirklich wird und welche Risiken noch bestehen.

Als Beispiel hier ein Blick auf die aktuelle Entwicklung in Winterberg. Dort ist das zum Oversum-Komplex gehörende Hallenbad seit fast einem Jahr geschlossen, nach der Insolvenz einer privaten Betreibergesellschaft. Die Stadt hatte ihr früheres städtisches Hallenbad, ein wunderschön gelegenes städtisches Freibad, ihre Eishalle und ihre Stadthalle zugunsten des Oversum-Projekts aufgegeben. Nun gab es fast ein Jahr lang kein Bad mehr in der Kernstadt der Sportmetropole Winterberg!

Aber kurz vor Kommunalwahl wird ja alles besser… Am 12. April soll das Oversum-Bad wieder eröffnen, in städtischer Regie, nach einem sog. Heimfall.

Die dazu ergangene Presseverlautbarung der Stadt ist in voller Länge bei ZOOM veröffentlicht: http://www.schiebener.net/wordpress/?p=27954
Sie enthält eine Ansammlung von nebulösen Aussagen, was auch in Kommentaren zu diesem Beitrag bei ZOOM angemerkt wird.

Insbesondere geht aus dem “offiziellen” Text nicht hervor, welche Kosten nun wirklich für die Stadt Winterberg anfallen werden.

Beispiele aus dem Text der Stadt Winterberg, nebst eigenen Kommentaren:

Da ein Teil des Gegenwertes bereits durch bisherige Zahlungen erbracht wird, war für diesen Fall die Übernahme eines Darlehns von 7 Mio. € einschließlich aller Nebenkosten vereinbart.
Und welche tatsächliche finanzielle Belastung entsteht dadurch?

So müssen zu Beginn unter Berücksichtigung aller Betriebskosten, Einnahmen und Finanzierungskosten 750.000 €/Jahr über den Finanzplan der Stadt Winterberg bereitgestellt werden.
“zu Beginn”!? Und auf Dauer…?
“Finanziernungskosten”: Nur Zinsen, oder einschließlich Tilgung?
“über den Finanzplan … bereitgestellt werden”. Bedeutet das Zahlungen in gleicher Höhe?
Ein Leser von ZOOM hat in seinem Kommentar einen Auszug aus dem Erbbaurechtsvertrag veröffentlicht. Mit der Formulierung in Ziffer 7.2 dieses Erbbaurechtsvertrags, dass die Tilgung erst ab dem 4. Jahr erfolgt, erklärt sich die dubiose Formulierung über die “zu Beginn” entstehenden Kosten von 750.000 Euro pro Jahr. Es scheint sich ja nicht um ein Annuitätendarlehen zu handeln, sondern ab dem 4. Jahr kommt die Tilgung oben drauf, zusätzlich zur Verzinsung.
Unter der vereinfachenden Annahme, dass man 7 Mio kontinuierlich über 27 Jahre tilgt, beträgt die jährliche Tilgungsrate fast 260.000 Euro. Damit entstünde im 4. Jahr bei einer Gesamtbelastung von mehr als 1 Mio Euro!!
Im Laufe der Zeit sinkt dann parallel zur Tilgung die Zinslast allmählich – falls der Zinssatz nicht stärker steigt als die restliche Dalehnssumme abnimmt…

Warum sagt man den Bürgerinnen und Bürgern nicht klar, was in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, …, tatsächlich von der Stadt Winterberg gezahlt werden muss, sowohl aufgrund der früheren Vereinbarungen als auch wegen der neuen “Verhandlungsergebnisse”, und zwar für alle Kostenpositionen, einschließlich Personal, Dienstleistern und Beratern??
Wo sind die Ratsmitglieder im Rat der Stadt Winterberg, die endlich Klarheit in die Angelegenheit bringen?? Bisher haben alle Ratsfraktionen alle vom Bürgermeister vorgelegten Beschlüsse zum Oversum-Projekt mitgetragen…
Hoffen wir, dass sich bei der Kommunalwahl am 25. Mai die Zusammensetzung des Winterberger Rates entscheidend ändert!

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Hochsauerlandkreis – Protokolle von Kreistags- und Ausschuss-Sitzungen vorerst weiter „unter Verschluss“

By adminRL at 8:03 pm on Wednesday, March 26, 2014

Im Kreistagsinformationssystem des Hochsauerlandkreises sind alle Sitzungsvorlagen von öffentlichen Sitzungen, die dazugehörigen Anlagen sowie die Beschlüsse des Kreistags für alle Interessierten abrufbar. Leider gilt das aber nicht für die Sitzungsprotokolle.

Im Sinne von Offenheit und Transparenz halten die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) es für unabdingbar, der Öffentlichkeit auch diese Dokumente online zur Verfügung zu stellen. Bei vielen anderen Kommunalverwaltungen ist das schon lange gängige Praxis, wie die Beispiele der Stadt Meschede, des Kreises Paderborn und vieler anderer Kreise und Gemeinden zeigen.

Daher schrieb SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 10.03.2014 den Landrat des HSK an und bat ihn um die Beantwortung dieser beiden Fragen:
• Aus welchem Grund werden die Niederschriften des öffentlichen Teils der Kreistags- und Ausschuss-Sitzungen der Gremien des Hochsauerlandkreises den Bürgerinnen und Bürgern bisher nicht online zur Verfügung gestellt?
• Werden Sie baldmöglichst für Abhilfe sorgen?

In seiner Antwort vom 20.03.2014 stellte der Landrat klar, nach der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse sei es rechtlich ausreichend, wenn sich Interessierte über die öffentlichen Teile der Sitzungen anhand der hierzu im Kreistagsinformationssystem abrufbaren Verwaltungsvorlagen informieren. Dieses Verfahren würde dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen gerecht. Des Weiteren verweist Landrat Dr. Karl Schneider auf die Kreisordnung und die Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises und erklärt, dem Wortlaut dieser Bestimmung folgend sei zwischen dem Ältestenrat und seinem Vorgänger im November 2003 abgestimmt worden, im öffentlich zugänglichen Bereich des Kreistagsinformationssystems nur über die in den Sitzungen gefassten Beschlüsse zu informieren. Das vorgestellte Verfahren berücksichtige dabei die Tatsache, „dass jemand ein Mehr an Informationen durch die Teilnahme als Zuhörer an den öffentlichen Sitzungen in Erfahrung bringen kann“.

Im Gegensatz zur Kanzlerin (und vielleicht auch anderen CDU-PolitikerInnen) sind etliche unserer Zeitgenossen der Ansicht, dass das Internet mittlerweile kein Neuland ist. Wir auch! Denn nicht jede und jeder hat die Möglichkeit, als Zuhörer bei den Sitzungen der Gremien des Kreises persönlich anwesend zu sein. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten aber die Gelegenheit haben, sich unabhängig von Ort und Zeit über den Verlauf der Sitzungen informieren zu können.

Der letzte Satz im Antwortschreiben des Landrats lässt uns immerhin etwas hoffen: „Im Hinblick auf die von Ihnen gewünschte Verfahrensänderung bin ich bereit, die Thematik gelegentlich im Ältestenrat zu erörtern.“

„Gelegentlich“? Das hört sich fast so an, als wolle der Landrat die Angelegenheit „Transparenz und Internet“ nicht mit sehr viel Elan verfolgen? Umso mehr Elan will die SBL daran setzen, dass endlich die Niederschriften von Kreistags- und Ausschuss-Sitzungen für jedermann und jede Frau im Informationssystem des Kreistags zugänglich sind.

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Wird das Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten wieder eingeführt? (Teil II)

By admin at 11:59 pm on Sunday, November 10, 2013

Ja, aber noch nicht im nächsten Jahr.

Vor ein paar Tagen hatten wir bereits darüber berichtet, dass im Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung auch die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens vorgesehen ist. Vielen Bürgerinnen und Bürgern würde dadurch der teure und risikoreiche Gang zu den Gerichten erspart, ohne dass sie auf ihre Rechte verzichten müssen.

Die SBL erhielt von einer freundlichen Mitarbeiterin der Landesregierung in Düsseldorf auf Nachfrage die Information, dass der Gesetzgeber bis zum 31.12.2014 nicht zu der Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens kommen wird. Die Verzögerung resultiere auch aus der Rücksichtnahme auf die Belange der Kommunen.

Doch bis Ende Dezember 2014 müssten die Beteiligten zu einem Ergebnis gelangt sein. Es sei aber zu erwarten, dass es nicht in allen Bereichen ein Zurück zu der bis 2008 gültigen Regelung gibt. Auf jeden Fall solle das Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten aber im Bereich Soziales wieder eingeführt werden.

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Der Hochsauerlandkreis und seine Treue zu den RWE-Aktien

By admin at 11:07 pm on Tuesday, November 5, 2013

Was des einen Freud, ist des anderen Leid. Diese alte Erkenntnis trifft gut auf die RWE-Aktien zu. Freuen kann sich z.B. die Stadt Düsseldorf. Der Kämmerer der Landeshauptstadt hatte, wie wir spätestens jetzt wissen, den richtigen Riecher. Er verkaufte schon vor einigen Jahren alle im Besitz der Stadt befindlichen RWE-Aktien. Seitdem ist Düsseldorf schuldenfrei und die Kita-Plätze sind kostenlos. Die Bürgerinnen und Bürger haben allen Grund zur Freude. Zahlreiche andere Städte wie z.B. Krefeld und Mönchengladbach folgten dem Beispiel. Auch der Kreis Mettmann trennte sich zum Wohle des Kreishaushalts von seinen RWE-Aktien. Und Oberhausen beschloss immerhin Ende 2011, trotz des Drängens der Nachbarstadt Essen, keine weiteren RWE-Aktien zu kaufen. Der Stadt Essen ging es dabei um strategische Interessen, um die Aufrechterhaltung der Sperrminorität bei RWE. Wie jetzt bekannt wurde, will Oberhausen bis 2021 seine insgesamt 1,13 Millionen RWE-Papiere los werden.

So manche Ruhrgebietsstadt wie Dortmund und Essen und auch der Hochsauerland sahen damals und sehen offenbar auch jetzt – aus welchen Gründen auch immer – im Aktien-Verkauf keine Option.

So sitzt der HSK seelenruhig weiter auf dem großen Berg von mehr als 5,9 Millionen RWE-Aktien. Es scheint, als rutsche er mit dem (Wert-)Papier-Paket ungebremst sorglos in den Abgrund. 2009, als Düsseldorf schon fleißig verkaufte, beschloss die Mehrheit im Kreistag trotz heftiger Kritik, für 30 Mio Euro zusätzliche RWE-Aktien zu kaufen. Davon sind mittlerweile weit über 15 Mio Euro durch (absehbare) Kursverluste verloren gegangen. In der Bilanz des HSK waren die RWE-Aktien irgendwann mal mit einem Stückpreis von ca. 86 Euro bewertet; 2008 wurde der Wert in der Bilanz auf etwa 80 Euro berichtet. Das führte dazu, dass der HSK mehr als 24 Mio Euro aus seiner “Ausgleichsrücklage” ausbuchen mußte, die nun nicht mehr zur Senkung der Kreisumlage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Verfügung stehen.

Der Kurswert am 05.11.2013, 11.04 Uhr ist bei gerade mal 27,35 Euro.

Zudem senkt die RWE seine Dividende für das laufende Geschäftsjahr auf nur noch 1 Euro je Aktie. Zuletzt hatte die Dividende noch bei 2 Euro gelegen. Die drastische Kürzung des Aktienertrags bedeutet für den Hochsauerlandkreis eine Mindereinnahme von ca. 6 Mio Euro im Jahr. Für das Jahr 2008 betrug die Dividende sogar noch 4,50 Euro je Aktie.

Nichts desto trotz erklärte der Landrat am 11.10.2013 in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts 2014 im Kreistag, RWE-Aktien seien keine spekulative Anlage.

„FinanzNachrichten.de“ sieht RWE unterdessen beim Ziel von 19,- Euro und fordert auf: „Sell!“. Angesichts dessen kommt bestimmt hier und da und dort keine Freude auf.
Klick:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-10/28425808-ubs-belaesst-rwe-auf-sell-ziel-19-euro-358.htm

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte am 5. November 2013 diese Anfrage zu der RWE-Aktien-Beteiligung an den Landrat:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
wie Sie am 11. Oktober in Ihrer Rede zur Einbringung des Entwurfs des Kreishaushalts 2014 ausführten, hat die Beteiligung des Hochsauerlandkreises an der RWE einen historischen Hintergrund. Sie äußerten die Folgerung: „Unser RWE-Vermögen ist keine spekulative Geldanlage“.
Bekanntlich ging die Erfolgsgeschichte der RWE-Beteiligung aber schon vor ca. 5 Jahren zu Ende. Etliche Kommunen haben das rechtzeitig erkannt. Z.B. die Städte Düsseldorf und Gelsenkirchen und der Kreis Mettmann trennten sich ab 2005 nach und nach von ihren RWE-Aktien.
Andere Ruhrgebietsstädte und auch der Hochsauerlandkreis folgten diesem Beispiel nicht. Im Gegenteil, die Stadt Dortmund und der HSK kauften im Jahr 2009 in erheblichem Umfang weitere RWE-Aktien an. Zwischenzeitlich brachen bekanntlich sowohl Aktienwert wie auch Dividende drastisch ein. Die Kommunen hätten bei reeller Betrachtung also schon lange eine Wertberichtigung ihrer Bilanzen vornehmen sollen (wie es in Unternehmen selbstverständlich gewesen wäre), taten es aber nicht; denn formal waren sie dazu nicht verpflichtet und es hätte drastische Auswirkungen auf die Bilanzen. Allein für den HSK ergibt sich mittlerweile ein Wertberichtigungsbedarf von mehr als 300 Mio Euro.
Auf der „Haben-Seite“ verbleiben den Kommunen die RWE-Aufsichtsrats- und Beiratsposten für einige Kommunalpolitiker.

Daher bitte ich Sie, folgende Fragen zu beantworten:
• Mit welchem Wert sollen die vom HSK direkt oder indirekt gehaltenen RWE-Aktien im Jahr 2014 bilanziert werden?
• In welchen Gremien der RWE AG und der Gesellschaften, über die eine Beteiligung an der RWE AG erfolgt (wie z.B. KEB, RWEB, RW Holding AG), sind Kommunalpolitiker aus dem Hoch¬sauerland¬kreis vertreten bzw. ab dem Jahr 2000 vertreten gewesen? (Bitte um Nennung der Namen der Gesellschaften und der Namen der Vertreterinnen und Vertreter)
• Wie hoch sind jeweils die Jahresbeträge, die diese Mitglieder der Aufsichtsräte, der Beiräte und der anderen Gremien für ihre Mitwirkung (also u.a. für Kontaktpflege und den Informations¬austausch) erhalten bzw. erhalten haben?”

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Überflüssiger Neubau

By admin at 1:07 am on Saturday, October 19, 2013

Aus dem neuen “Schwarzbuch” des Bundes der Steuerzahler: “Die öffentliche Verschwendung 2013″:

“Meschede. Das ehemalige Arbeitsamt in Meschede steht seit nunmehr 13 langen Jahren leer. Im November 2000 waren die Mitarbeiter in ein neues Gebäude umgezogen, das alte Haus sollte verkauft werden. Doch Käufer fanden sich nicht. Der Leerstand ist mittlerweile teuer geworden: Acht Jahre lang war die Heizung weiterbetrieben worden. Gut 42.000 Euro wurden dabei allein für das Heizöl ausgegeben. Inzwischen ist die Heizung abgestellt. Das spart zwar Geld, doch damit verfällt das Haus auch immer mehr – was mögliche Kaufinteressenten noch weiter abschrecken dürfte. Allerdings gibt es ohnehin immer noch keinen einzigen Kaufwilligen.
Hinzu kommt ein weiteres Ärgernis: Auch im neuen Arbeitsamt steht ein ganzer Flügel leer. Schuld daran ist allerdings keine überdimensionierte Planung, sondern ein Gesetz, das 2005 in Kraft trat. Seitdem werden Langzeitarbeitslose nicht länger vom Arbeitsamt betreut, sondern von den Städten. Die Folge für Meschede: Zahlreiche Stellen wurden im Arbeitsamt gestrichen, und leere Büros blieben zurück. Seit acht Jahren versucht die Arbeitsagentur, die überflüssigen Büroflächen im neuen Amt zu vermieten. Interessenten fehlen aber auch hier. Was den Steuerzahler der Leerstand im neuen Arbeitsamt eigentlich kostet, wird man wohl kaum exakt beziffern können. Doch eines ist sicher: Auch diese leeren Büroflächen wird man heizen und bei Bedarf sanieren müssen, damit die Bausubstanz nicht leidet.”

Fazit:
Im Kreisgebiet des HSK errichtet nicht nur der Kreis selbst teure und fragwürdige Neubauten… Das alte Arbeitsamtsgebäude hätte noch für sehr viele Jahre ausgereicht.

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Dienstaufsichtsbeschwerde wegen fehlender Bereitschaft zur Aufklärung

By admin at 12:31 am on Thursday, October 10, 2013

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leitung der Kreispolizeibehörde hat der Vorstand der Sauerländer Bürgerliste beim Innenminister des Landes NRW eingereicht. Chef der Kreispolizeibehörde ist der Landrat.

Anlass für die Dienstaufsichtsbeschwerde sind ein ungerechtfertigtes Strafverfahren wegen angeblicher falscher Verdächtigung, das von der Kreispolizeibehörde Meschede am 24.05.2012 gegen das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos eingeleitet worden war, sowie die fehlende Bereitschaft der Kreispolizeibehörde, die Hintergründe und Versäumnisse ihres Vorgehens aufzuklären.

Die Schriftstücke wurden auch den Mitgliedern des Kreispolizeibeirats zur Kenntnis gegeben.

Hier die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Innenminister des Landes NRW Ralf Jäger im Wortlaut:

Dienstaufsichtsbeschwerde der Sauerländer Bürgerliste e.V. gegen die Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede

Sehr geehrter Herr Innenminister,

hiermit erhebt die Sauerländer Bürgerliste e.V. (SBL) Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede. Die SBL ist eine Wählergruppe, die seit 2006 im Kreistag des Hochsauerlandkreises vertreten ist.

Anlass für unsere Dienstaufsichtsbeschwerde sind ein ungerechtfertigtes Strafverfahren wegen angeblicher falscher Verdächtigung, das von der Kreispolizeibehörde Meschede am 24.05.2012 gegen unser Kreistagsmitglied Reinhard Loos eingeleitet worden war, sowie die fehlende Bereitschaft der Kreispolizeibehörde, die Hintergründe und Versäumnisse ihres Vorgehens aufzuklären.

Aus der Strafanzeige der Kreispolizeibehörde entstand zunächst ein Strafbefehl über 3.000 Euro, gegen den Reinhard Loos im August 2012 Widerspruch einlegte. Nach etwa einjähriger Verfahrensdauer wurde Reinhard Loos vom Amtsgericht Brilon im Juli 2013 frei gesprochen. Hauptgrund war das Überwachungsvideo einer Tankstelle, aus dem sich ergibt, dass kein Anlass besteht, Reinhard Loos wegen falscher Verdächtigung zu beschuldigen. Über das Verfahren wurde umfangreich in den Medien berichtet.

Nach dem Freispruch forderten wir den Landrat des HSK in seiner Eigenschaft als Leiter der Kreispolizeibehörde auf (Anlage 1), die Vorgänge lückenlos aufzuklären. Zunächst geschah gar nichts, schließlich erhielten wir nach einem Erinnerungsschreiben die sehr dürftige Antwort der Kreispolizeibehörde vom 28.08.2013 (Anlage 2). Der komplette Inhalt: „die Prüfung des Vorganges ist abgeschlossen. Die Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis ist nach eingehender Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen, keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen den Polizeibeamten zu treffen.“

Daraus ergibt sich, dass in der Leitung der Kreispolizeibehörde offenbar keinerlei Interesse besteht, die Vorgänge wirklich aufzuklären. Unklar bleibt z.B., auf welchen einzelnen der zahlreichen beteiligten Polizeibeamten sich die Antwort bezieht, und warum keine saubere Aufarbeitung des gesamten Ablaufes erfolgt.

Insbesondere bedürfen folgende Ereignisse und Vorgänge der Aufklärung:

1. Reinhard Loos hatte am 14.02.2012 Strafanzeige gegen den Polizeibeamten G gestellt, weil dieser ihn am Morgen desselben Tages anlässlich der Aufnahme eines Bagatellunfalls, an dem der Sohn von Reinhard Loos beteiligt war, so gestoßen hatte, dass Reinhard Loos zu Boden fiel. Die an der Unfallaufnahme beteiligten Polizeibeamten G und Frau W (früher R) haben jedoch durch unwahre schriftliche Aussagen Reinhard Loos beschuldigt, er sei bedrohend auf Frau R zugegangen und deswegen habe der Polizeibeamte G Frau R vor Herrn Loos schützen müssen; der Polizeibeamte G sei nicht auf Herrn Loos zugegangen und habe ihn nicht gestoßen, sondern nur seinen Arm ausgestreckt, vor den Reinhard Loos gelaufen sei. Tatsächlich wurde jedoch durch das Überwachungsvideo der Tankstelle in Brilon, auf deren Gelände sich der Vorfall ereignete, bestätigt, dass erst Frau R und dann Herr G auf Herrn Loos zugingen, während Herr Loos seinen Standort nicht änderte. Der schwergewichtige Beamte G streckte beide Arme mit Anlauf schwungvoll gegen Herrn Loos aus, so dass Herr Loos zu Boden ging. Damit wurde die Aussage von Herrn Loos vollauf bestätigt. Wieso erfolgen keine Konsequenzen gegen Polizeibeamte, die durch unwahre Aussagen Bürger zu Unrecht beschuldigen und damit Strafbefehle auslösen?

2. Das Überwachungsvideo der Tankstelle befindet sich seit dem Tag des Ereignisses in den Akten der Polizei. Wieso wurde es angeblich nicht ausgewertet, sondern von der Polizei wiederholt behauptet, der Vorgang sei auf dem Video nicht zu sehen?

3. Wieso erstellt die Leitung der Kreispolizeibehörde eine Strafanzeige gegen ein Kreistagsmitglied, ohne den Vorgang vorher genau zu prüfen? Gab es hier möglicherweise sogar besondere Interessenlagen?

4. Reinhard Loos hat den Polizeibeamten G (zutreffend) beschuldigt, dass dieser Polizeibeamte ihn so gestoßen hat, dass Reinhard Loos umfiel. Er hat den Polizeibeamten in seiner Aussage jedoch nicht des Vorsatzes oder der Absicht bezichtigt, es ging nur um den kausalen und zeitlichen Zusammenhang des Stoßens und Fallens. Dies ist leicht nachprüfbar durch Nachlesen der Aussage, die Reinhard Loos am 14.02.2012 in der Polizeiwache Brilon gemacht hat. In der vom Polizeidirektor unterzeichneten Strafanzeige der Kreispolizeibehörde gegen Reinhard Loos wird aber behauptet, Reinhard Loos hätte den Polizeibeamten G beschuldigt, dieser habe ihn vorsätzlich und absichtlich umgestoßen. Ob eine Tat aus direktem Vorsatz (Absicht) oder aus bedingtem Vorsatz oder aus Fahrlässigkeit begangen wurde, bedeutet juristisch einen großen Unterschied. Wieso erstellt ein Polizeidirektor eine Strafanzeige gegen ein Kreistagsmitglied, die selbst dann, wenn alle Aussagen der an dem Vorgang beteiligten Polizeibeamten wahr gewesen wären (was bekanntlich nicht der Fall ist), eine wesentliche falsche Verdächtigung enthält?

5. Hier wurde die Kreispolizeibehörde Meschede in Multi-Funktion tätig. Einer ihrer Beamten war der „Täter“, mehrere ihrer Beamten haben falsche Aussagen gemacht, sie hat die Strafanzeige gegen unser Kreistagsmitglied erstellt, sie hat im übrigen im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall des Sohnes von Reinhard Loos unwahre Protokolle erstellt, die angeblichen Zeugenbefragungen wurden ebenfalls von ihr durchgeführt und sie wollte angeblich den von ihr Beschuldigten Reinhard Loos sogar noch selbst vernehmen. Wieso werden Ermittlungsverfahren, in denen es auch um das Fehlverhalten von Polizeibeamten geht und die aufgrund einer Strafanzeige der Leitung der Kreispolizeibehörde eingeleitet wurden, nicht an eine andere Polizeibehörde abgegeben?

6. Das Antwortschreiben vom 28.08.2013 an die SBL wurde vom Abteilungsleiter Polizei, Petering, unterzeichnet. Dies ist derjenige Polizeibeamte, der auch die ungerechtfertigte Strafanzeige gegen Reinhard Loos unterschrieben hatte. Er hätte sich ja selbst belastet, wenn bei der “eingehenden Überprüfung” irgendein Fehler aufgefallen wäre. An seiner Befangenheit dürfte kein Zweifel bestehen. Die Kreispolizeibehörde versucht also nicht einmal den Anschein zu erwecken, dass eine unabhängige und neutrale Prüfung stattgefunden hat. Wieso wird die Aufforderung der SBL zur Aufklärung ausgerechnet vom für die ursprüngliche Aktion verantwortlichen Polizeidirektor Petering beantwortet? Wieso werden derartige Verfahren nicht an eine andere Polizeibehörde abgegeben?

7. In den Gerichtsakten ist ein Vermerk enthalten, aus dem sich eine Absprache zwischen Kreispolizei und Staatsanwaltschaft ergibt. Außerdem ist in den Akten eine Verfügung enthalten, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vor der Verhandlung Rücksprache mit einem Oberstaatsanwalt, der gleichzeitig CDU-Kreistagsmitglied im HSK ist, zu nehmen hat. Es ist sehr auffällig, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren keine eigenen Ermittlungen angestellt hat und dass Reinhard Loos vor der Hauptverhandlung keinerlei rechtliches Gehör gewährt wurde. Wieso wird nicht aufgeklärt, welche verantwortlichen Beamten in der Leitung der Kreispolizeibehörde an welchen Vorgängen beteiligt waren und wer welche Absprachen mit der Staatsanwaltschaft Arnsberg getroffen hat?

8. Wieso wurde von der Kreispolizeibehörde über den Verkehrsunfall vom 14.02.2012 eine Presseerklärung verbreitet, die Unwahrheiten und (durch Weglassen wichtiger Informationen) Manipulationen enthält?

Eine CD mit der „Begegnung“ zwischen den Polizeibeamten und unserem Kreistagsmitglied sowie mit einer weiteren Szene, in der sich die beteiligten Personen besser erkennen lassen, liegt bei. Bei den beiden Szenen handelt es sich um Ausschnitte aus dem Überwachungsvideo, das sich in den Akten von Kreispolizei Meschede, Staats-anwaltschaft Arnsberg und Amtsgericht Brilon befindet.

Wir haben hier nur einen kleinen Teil der vielen Merkwürdigkeiten, die es in diesem Verfahren gab und gibt, dargestellt. Weitere Unterlagen stellen wir bei Bedarf gerne zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in jüngerer Zeit bereits bei einem weiteren Verfahren Anlass zu erheblicher Kritik am Verhalten der Kreispolizeibehörde Meschede bestand. Es geht darin um die Kündigung zweier Mitarbeiters der Kreispolizeibehörde, der angeblich illegale Downloads vorgenommen hatte. Das Arbeitsgericht Arnsberg erklärte eine der Kündigungen jedoch für unwirksam; der andere Mitarbeiter hatte nicht geklagt. In den von den Betroffenen erhobenen Vorwürfen gegen die Kreispolizeibehörde geht es hier u.a. um die Unterdrückung von Beweismitteln und um fragwürdige Ermittlungen der Kreispolizeibehörde in eigenen Angelegenheiten. Auch der Innenausschuss des Landtags hat sich in seiner 19. Sitzung am 06.06.2013 mit diesen Vorgängen befasst.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schulte-Hermann Vorsitzender SBL e.V.
Gabriele Joch-Eren Geschäftsführerin SBL e.V.
Lutz Wendland Kassierer SBL e.V.

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Transparenz im Kreistag

By admin at 12:14 pm on Sunday, September 15, 2013

Eine Live-Berichterstattung aus dem Kreistag, das hat auch die SBL schon wiederholt gefordert. Bisher ist diese Verbessernug der Transparenz der Kreispolitik an der Mehrheit im HSK-Kreistag gescheitet. Im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg funktioniert die Live-Information, momentan in einer Testphase.

Aktuell teilt der Kreis mit: “Am Montag, dem 16. September, tritt im Korbacher Kreishaus der Kreistag Waldeck-Frankenberg zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause zusammen. Beginn ist bereits um 13.00 Uhr. Wie Kreistagsvorsitzende Iris Ruhwedel berichtet, wird es auch wieder eine Direktberichterstattung mittels Liveticker geben, so dass der Verlauf der Beratungen sowie die gefassten Beschlüsse über das Internet verfolgt werden können. In der Vergangenheit haben bereits zahlreiche Nutzer von dieser Informationsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Es ist vorgesehen in der Sitzung am 16. September und am 04.November nochmals zu testen, in welchem Umfang der Liveticker genutzt wird. Danach ist zu entscheiden, ob der Liveticker künftig fortgeführt wird. ‘Daher kann die Bevölkerung des Landkreises durch eine gute Nutzung bei den nächsten zwei Sitzungen mitentscheiden, ob der Liveticker auch künftig fortgeführt wird,’ stellt Iris Ruhwedel fest.
Die Tagesordnung umfasst 18 Punkte, sie ist, ebenso wie die Beratungsunterlagen auf der Internetseite des Kreises im Kreistagsinformationssystem verfügbar
.”

Näheres findet sich hier:

http://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de

http://lk-wf.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?region_id=81&waid=172&design_id=0&item_id=0&modul_id=2&record_id=59064&keyword=0&eps=20&cat=0

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Aufklärung unerwünscht

By admin at 1:59 pm on Monday, September 9, 2013

Mit Schreiben vom 15. Juli 2013 hatte der Vorstand der Sauerländer Bürgerliste den Landrat als Chef der Kreispolizeibehörde aufgefordert, “im Fall des Polizei- und Justiz-Skandals um das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos umgehend Untersuchungen und Überprüfungen zum Zwecke einer lückenlosen Aufklärung zu veranlassen“. Reinhard Loos war nach Falschaussagen mehrerer Polizeibeamten zu Unrecht beschuldigt worden, eine falsche Verdächtigung gegen einen Polizeibeamten geäußert zu haben. Nach mehr als einem Jahr Verfahrensdauer wurde er vom Amtsgericht Brilon freigesprochen. Durch ein an einer Tankstelle aufgenommenes Überwachungsvideo bestätigte sich außerdem, dass ein Polizeibeamter am 14. Februar 2012 mit beiden Händen auf Reinhard Loos zugegangen war und ihm umgestoßen hatte. Der volle Wortlaut des Briefes des SBL an den Landrat findet sich hier.

Fünf Wochen lang geschah – nichts. Nach einer Erinnerung der SBL vom 19. August 2013 antwortete die Kreispolizeibehörde mit Schreiben vom 28. August 2013, mit 4 Textzeilen. Der Inhalt des Briefes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Prüfung des Vorganges ist abgeschlossen. Die Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis ist nach eingehender Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen, keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen den Polizeibeamten zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petering
– Abteilungsleiter Polizei –

Eine echte Aufklärung in so einem Fall sähe sicherlich anders aus.

Sehr auffällig: Das Schreiben der Kreispolizeibehörde ist ausgerechnet vom Polizeidirektor Petering unterschrieben. Das ist derjenige Polizeibeamte, der am 24. Mai 2012 die (manipulierte) Strafanzeige gegen Reinhard Loos unterschrieben hatte und daher für die Einleitung des Strafverfahrens, mit einem Strafbefehl über 3.000 Euro, verantwortlich ist. Dieser Polizeibeamte hätte sich ja selbst belastet, wenn bei der “eingehenden Überprüfung” irgendein Fehler aufgefallen wäre. Die Kreispolizeibehörde versucht also nicht einmal den Anschein zu erwecken, dass eine unabhängige und neutrale Prüfung stattgefunden hat…

Und dann: “keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen den Polizeibeamten”??
Welcher Polizeibeamte ist denn hier überhaupt gemeint? Derjenige, der das Kreistagsmitglied umgestoßen hat? Einer von den Beamten, die unwahre schriftliche Aussagen zugunsten ihres Kollegen und zum Nachteil des von der Polizei Beschuldigten gemacht haben? Derjenige, der die Strafanzeige gegen Reinhard Loos aufgenommen hat? Derjenige, der diese Strafanzeige unterschrieben hat (das wäre der Polizeidirektor selbst)? Diejenigen Polizeibeamten, die fälschlicherweise behauptet haben, auf dem Video wäre die strittige Szene nicht zu sehen? Diejenigen, die auf der Polizeiwache unrichtige Protokolle erstellt haben? Diejenigen, die im Verdacht stehen, im Februar 2012 die Pressemitteilung der Polizei über das Ereignis manipuliert zu haben? Oder könnte es vielleicht sogar “Drahtzieher” in der Leitung der Kreispolizeibehörde gegeben haben, die hier eine Inszenierung veranlaßt haben und/oder Absprachen mit der Staatsanwaltschaft Arnsberg getroffen haben, wie ein handschriftlicher Vermerk in den Gerichtsakten vermuten läßt? Welche Rolle spielte der Oberstaatsanwalt Wolff, der gleichzeitig CDU-Kreistagsmitglied ist und in das Verfahren einbezogen war?

Offenbar hat sich die “eingehende Überprüfung” nur mit einem einzigen Beamten befaßt. Um wen es geht, erfahren wir nicht. Und herausgekommen ist bisher – nichts. Es wird also weitergehen müssen, denn es kann nicht im öffentlichen Interesse sein, dass durch solche Verhaltensweisen die notwendige Aufklärung eklatanter Mängel in der Arbeit der Polizei verhindert wird.

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Unbequeme “Kleine” aus den Kommunalparlamenten aussperren?

By admin at 2:34 pm on Thursday, August 15, 2013

Am Dienstag kündigte der stellvertretende Vositzende der SPD-Landtagsfraktion in Düsseldorf an, dass die SPD die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen fordern werde. Auch die CDU ist – mal wieder – auf diesem Trip. Die Folge wäre, dass kleinere Parteien und Wählergruppen künftig auch in den Kommunalparlamenten wieder ein Mindest-Quorum der Wählerstimmen erreichen müßten, um ins Parlament einzuziehen. Derzeit reichen so viele Stimmen, wie man für einen Sitz benötigt. Die Aufhebung der früher geltenden 5%-Klausel war die Folge einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs.

Einen guten Überblick über die aktuelle Initiative der beiden “großen” Parteien bringt der WDR:
http://www1.wdr.de/themen/politik/sperrklausel102.html

Dazu einige Anmerkungen:
Könnte es sein, dass es den beiden “großen” Fraktionen vor allem darum geht, von ihnen unerwünschte Opposition aus dem Kommunalparlamenten rauszuhalten?
Sowohl CDU als auch SPD beweisen ja in vielen Kommunen, dass sie, wenn die andere Fraktion die “Regierungsmehrheit” hat, kaum zu effektiver und konstruktiver Oppositionsarbeit willens und in der Lage sind. Transparenz und Hinterfragen kommen da sehr, sehr kurz.
Der Kreistag des HSK scheint dabei keine Ausnahme zu sein…

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Drei Stellschrauben (Gastbeitrag)

By admin at 3:45 pm on Wednesday, August 14, 2013

Der folgende Beitrag stammt ohne Ergänzungen und ohne Kürzungen von Herrn Wäscher, dem Geschäftsführer der Firma s.a.b. AG aus Friedrichshafen, die bzw. deren Nachfolge-Firma der Partner der Stadt Winterberg beim Oversum-Projekt ist.
Die Veröffentlichung dieses Gastbeitrags auf den Seiten der SBL bedeutet nicht, dass sich die SBL in irgendeiner Weise mit den Inhalten identifiziert. Wir legen aber Wert auf Transparenz und Pluralität – und vermissen sie selbst oft.
Zu Transparenz und Pluralität gehört für uns auch die Veröffentlichung der Meinung von Andersdenkenden, um dadurch eine kritische und sachbezogene Diskussion zu ermöglichen. Nachdem ein Redakteur in seinem Blog „esplorado.de“ schrieb, es würden „Herrn Wäscher und Herrn Wolff keine Instrumente zur Verfügung (stehen), um ihre Sicht der Dinge angemessen und umfassend in der Öffentlichkeit darstellen zu können“, hatte der verantwortliche Redakteur des SBL-Blogs in einem Kommentar die Veröffentlichung eines Beitrags von Herrn Wäscher angeboten.

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Nur drei Stellschrauben und das Oversum leuchtet für Winterberg

Das Ganze vor seinen Teilen sehen (Scharnhorst)

Winterberg bekam mit dem innovativen Konzept ” Oversum ” ein Leuchtturmprojekt, welches ein Glücksfall für die Bürger und Gäste von Winterberg ist. ( So der Bürgermeister, der Landrat der Regierungspräsident und verschiedene Landesminister ) bei Richtfest, Eröffnungsfeier und anderen Veranstaltungen noch im vergangenen Jahr.
Das so gelobte Vorzeigeprojekt wurde im Mai 2012 für und in Winterberg Realität. Oversum erzeugte für Winterberg zusätzlich europaweite Aufmerksamkeit; sämtliche Medien berichteten darüber.

Alles war gut, im Wettbewerb um die Weltmeisterschaften 2015 konnte sich Winterberg – nicht zuletzt mit dem Kurparkprojekt – durchsetzen. Das übergeordnete Ziel war klar: „Förderung des Tourismus und Sicherung des Wohlstands der Winterberger Bürger.“

Leider fehlt es in der Winterberger Verwaltungsspitze an Menschen, die sich mit Leidenschaft der Sache als Ganzes widmen und das übergeordnete Ziel nicht aus den Augen lassen.
Statt dessen wird im Kleinen um Machtpotentiale gerungen, die ja ausschließlich nur einer Person … zustehen.

Mit nur drei Stellschrauben wäre dieses, für Winterberg so wichtige “Ei ” wieder zum Glänzen zu bringen.
Mann setze seinen Einfluss zur Verringerung der Kosten beim Energiedienstleister ( S1 )und bei der Sparkasse Hochsauerland ( S2 ) ein und kombiniere diese betriebliche Entspannung mit einem Schuss Realitätsbewusstsein der Verwaltungsspitze, in dem die Verantwortlichen der Stadt dazu stehen, dass sie in den Verträgen mit dem Investor Wolfram Wäscher leider nur die Schulen und Vereine berücksichtigt haben.
Die Eintrittspreise für ihre Bevölkerung hingegen haben sie außen vor gelassen.

Üblicherweise, ob PPP oder Eigenlösung, sorgen Städte für ihre Familien, Senioren, Behinderte und andere Gruppen in dem sie die Eintrittspreise subventionieren. Dadurch können sozialverträgliche Eintrittspreise im Bereich von 3 – 5 € realisiert werden.
Im Falle der Stadt Winterberg war eine Bezuschussung des Betriebes nicht gewünscht.

Die Stadt Winterberg hat in den Verträgen keinen Bedarf angemeldet. (deshalb ist auch der ”’Mietvertrag Bad”’ vertraulich und geheim – so wollten es die Verantwortlichen im Rathaus – nur dieser Vertrag – schon komisch … ??)

Stellschraube Nr. 3 Die Stadt Winterberg zahlt einen Betriebskostenzuschuss für den allgemeinen Badebetrieb. Die Stadt Winterberg hat im Mietvertrag Bad lediglich eine Nutzungsgebühr für ihre Schulen und Vereine zugesagt, einen sozialen Ausgleich für bürgerfreundliche Eintrittspreise hingegen nicht. – mal ganz offen: „ Wo sollten diese Kosten auch sonst her kommen, wenn nicht von der Stadt ? ”

Stattdessen streiten die Stadtväter, an ihrer Spitze Werner Eickler über Betriebskosten und zerstören lautstark und mit Gewalt alles was für die gesunde Zukunft Winterbergs von Bedeutung sein könnte. Das Oversum !

Übrigens das Oversum ist nur zur Hälfte eine PPP, die andere Hälfte ist eine normale und damit konservative Investition. Ich denke, es ist nicht zuletzt durch das Projekt Oversum bekannt geworden, wie der Stadtchef Werner Eickler mit Investoren umzugehen pflegt.

Wolfram Wäscher”

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Ausbau der Bürokratie – und keiner will’s gewesen sein…

By admin at 8:37 am on Monday, August 5, 2013

Eigentlich sollte jedem bewußt sein, dass bei drastisch sinkenden Bevölkerungszahlen auch die öffentlichen Verwaltungen schrumpfen müssen, sonst müssen immer weniger Bürgerinnen und Bürger die Kosten für immer teurere Verwaltungen aufbringen – und das kann nicht funktionieren. Die Schrumpfung der Verwaltung kann selbstverständlich nur dann klappen, wenn auch die Aufgaben entrümpelt werden.

Doch das Ordnungsamt im Briloner Rathaus scheint sich nach neuen Aufgaben zu sehnen. Es legte dem Rat bereits für dessen Sitzung am 24.11.2011 eine Neufassung der “Sondernutzungssatzung” vor. Damit müssen nun auch Fahrradständer und Wahlplakate (“Wahlsichtwerbung”) schriftlich beantragt werden und bedürften einer Erlaubnis der Stadtverwaltung. “Der Antrag ist schriftlich spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Sondernutzung mit Angaben über Art, Ort, Umfang und Dauer der Sondernutzung zu stellen”, heißt es konkret. Und weiter: “Für erlaubnisbedürftige Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührentarifs erhoben.” Die Satzung wurde von CDU, SPD und FDP – trotz Protestes der Bürgerliste gegen die unsinnige Bürokratisierung – beschlossen.

Nun steht mit der Bundestagswahl am 22. September die erste Wahl seit der Beschlussfassung über die neue Satzung an. Dies nahm die Bürgerliste (BBL) zum Anlaß, in der Ratssitzung, 2 Monate vor dem Wahltermin, nachzufragen, wie viele Anträge für die Aufstellung von Wahlplakaten denn schon vorlägen, und ob schon Gebühren für die Genehmigung von Wahlplakaten erhoben worden seien. Das alles nicht ohne den Hinweis, dass man gerne auf die Anwendung dieser Satzungsänderung verzichten könne, dann aber für alle Parteien und Wählergruppen gleichermaßen. Antwort der Dezernentin war, dass ihr keine Anträge bekannt seien.

Ob denn etwa CDU und SPD die von ihnen selbst beschlossene Satzung mißachten?
An den Satzungsbeschluss mochte sich in der Ratssitzung niemand so richtig erinnern. Und der Beigeordnete erklärte, man müsse den Text der Satzung noch einmal überprüfen… Zumindest sicherte der Bürgermeister zu, dass für die Erlaubnis von Wahlplakaten keine Gebühren erhoben werden. Niemand dürfte etwas dagegen haben…

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Irreführende Behauptungen der Staatsanwaltschaft

By admin at 7:10 am on Wednesday, July 31, 2013

In der WP Brilon vom 27. Juli 2013 hat die Staatsanwaltschaft eine von ihr sogenannte “Richtigstellung” veröffentlichen lassen. Sie ist hier nachzulesen.
Dazu eine Stellungnahme des Betroffenen:

Es wäre sehr erfreulich, wenn sich die Staatsanwaltschaft darum kümmern würde, die Gründe und die Verantwortlichen für ihr Versagen in diesem Verfahren herauszufinden, statt weitere unwahre oder irreführende Behauptungen zu verbreiten.
Daher einige Fakten zu den 3 Behauptungen, die in der angeblichen „Richtigstellung“ der Staatsanwaltschaft enthalten sind:

1. Es fand keine Anhörung oder Vernehmung des Beschuldigten statt. Auch hat der Verfasser dieser Zeilen nie eine Ladung „zu einer polizeilichen Vernehmung“ erhalten. Die Staatsanwaltschaft hätte erkennen müssen, dass das selbstverständliche Recht jedes Beschuldigten auf rechtliches Gehör missachtet wurde, und dieses Recht sicherstellen müssen.
Im übrigen wäre eine Vernehmung durch die Polizei des HSK völlig ungeeignet gewesen. Die Polizei des HSK verursachte die Situation selbst durch massiven Rechtsbruch, leitete das Strafverfahren gegen einen Unschuldigen ein, benannte und vernahm ihre eigenen Beamten als „Zeugen“, und wollte dann noch den von ihr zu Unrecht Beschuldigten selbst vernehmen? Wenn es um Rechtsverstöße einer Polizeibehörde geht, sollte es in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein, dass dann eine andere Polizeibehörde die Anhörungen der Beteiligten vornimmt.

2. Der Oberstaatsanwalt behauptet: „Herr Loos ist auf Grundlage der Beweismittel frei gesprochen worden, die sich aus der von der Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Brilon übersandten Ermittlungsakte ergaben.“
Tatsache ist: Die Polizei hat wiederholt schriftlich erklärt (z.B. in Aktenvermerken vom 17.02.2012 und vom 05.04.2012), auf dem Video sei die fragliche Szene nicht zu sehen. Der Polizei lag das entlastende Video jedoch bereits seit 14.02.2012, der Staatsanwaltschaft seit etwa 24.05.2012 vor. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft ignorierte auch die Generalstaatsanwaltschaft das Video und erklärte am 21.06.2012: „die Sichtung der Aufzeichnungen“ habe „ergeben, … dass sich der Vorfall außerhalb des Erfassungsbereichs der installierten Videokameras ereignet hat.“ Am 30.07.2012 erstellte die Staatsanwaltschaft Arnsberg den Strafbefehl über 3.000 Euro gegen den Verfasser dieser Zeilen, ohne sich um die vorhandenen entlastenden Beweismittel gekümmert zu haben.
Bereits ein flüchtiger Blick auf die Video-Bilder hätte ausgereicht, die Aussagen der Polizei als unwahr zu entlarven. Polizeibeamter G. hatte ausgesagt: „Herr Loos ging in Richtung der Kollegin mit normalem Tempo. Dann berührte er mit seinem Oberkörper meinen ausgestreckten Arm und ließ sich sofort fallen. Ich selber habe mich gar nicht auf Herrn Loos zubewegt“. Dazu passend hatte Polizeibeamtin R. ausgesagt: „POK G. hatte den Arm nur zwischen Unterzeichnerin und Reinhard Loos gelegt, damit dieser nicht weiter auf die Unterzeichnerin zugehen kann“.
Daher ist es dreist, wenn die Staatsanwaltschaft jetzt den Eindruck zu erwecken versucht, der Freispruch sei ihr Verdienst.

3. Die aktive Beteiligung von Oberstaatsanwalt Wolff (gleichzeitig CDU-Kreistagsmitglied) an diesem Verfahren ergibt sich aus der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 30.07.2012. Dort heißt es: „Sitzungsdienst: Amtsanwalt oder Staatsanwalt – vorher Rücksprache mit OStA Wolff nehmen.“ Oberstaatsanwalt Wolff hatte also direkten Einfluss auf das Verfahren. Die erste Verhandlung beim Amtsgericht Brilon – mit einem „Sitzungsdienst“ der Staatsanwaltschaft – fand am 18.02.2013 statt. Der Freispruch erfolgte erst in der Verhandlung am 11.07.2013, nachdem Staatsanwalt und Richterin “ausgetauscht” worden waren.

Die einschlägigen Unterlagen kann jeder Interessierte bei mir einsehen!

Reinhard Loos, Brilon

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